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Steuerdaten

1. Februar 2010

Soll der deutsche Staat bei einer Bank in der Schweiz gestohlene Kontendaten über Geldanlagen wohlhabender Deutscher kaufen? Ja, meint Karl Zawadzky.

Karl Zawadzky. Leiter der DW-Wirtschaftsredaktion
Karl Zawadzky. Leiter der DW-WirtschaftsredaktionBild: DW

Natürlich ist davon auszugehen, dass die Datensätze mit Informationen über Geldanlagen wohlhabender Deutscher in der Schweiz illegal kopiert und damit gestohlen worden sind. Insofern stecken die zuständigen Finanzminister der Bundesländer und auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in einer Zwickmühle: Sollen sie für 2,5 Millionen Euro Hehlerware kaufen, um 1 500 Steuerflüchtlingen auf die Schliche zu kommen? Es wäre ein lohnendes Geschäft, denn dem Fiskus winken Einnahmen von mehr als 100 Millionen Euro. Oder sollen sie ihre Finger von den gestohlenen Daten lassen und damit reiche Steuerbetrüger begünstigen?

Liechtenstein-CD als Vorbild

Schäubles Amtsvorgänger Peer Steinbrück hat in einem vergleichbaren Fall, bei dem es um nicht deklarierte Zinseinnahmen in Liechtenstein ging, zugegriffen. Er hat fünf Millionen Euro gezahlt; die Finanzämter haben mehr als 140 Millionen Euro kassiert. Außerdem sollte die Aktion eine abschreckende Wirkung haben. Hatte sie aber offensichtlich nicht.

Nach wie vor haben Deutsche in großem Umfang Geld im Ausland angelegt, wogegen nichts einzuwenden ist, wenn die Zinseinnahmen in der jährlichen Steuererklärung angegeben und damit ordnungsgemäß versteuert werden. Doch genau das geschieht nur in den allerwenigsten Fällen. Denn zumeist wird Geld zu dem Zweck im Ausland deponiert, dem heimischen Finanzamt den Zinsertrag zu verheimlichen. Das ist Steuerhinterziehung und ein Fall für den Staatsanwalt, was zum Beispiel der damalige Postchef Klaus Zumwinkel erlebt hat. Tausende haben im Zuge der Liechtenstein-Affäre Besuch vom Staatsanwalt und der Steuerfahndung bekommen. Da es dem Staat nicht um volle Gefängnisse geht, sondern schlicht um Geld und Steuerehrlichkeit, sind die meisten der damals mehr als 2 000 Verfahren mit einer saftigen Geldbuße beendet worden. 400 Fälle werden nur aufgeklärt bzw. juristisch aufgearbeitet.

Gleiches Recht für alle

Es gibt keinen Grund, Steuerflüchtlinge, die ihr Geld, häufig Schwarzgeld, in der Schweiz angelegt haben, anders zu behandeln als diejenigen, die in Liechtenstein aufgeflogen sind. Die Aufregung in der Schweiz ist heuchlerisch. So erklärte die schweizerische Bundespräsidentin, ein Rechtsstaat dürfe nicht illegale Daten verwenden. Und der schweizerische Verteidigungsminister Ueli Maurer sieht sein Vertrauen in Deutschland erschüttert, wenn der Staat "für geklaute Daten bezahlt“. Es geht genau anders herum: Das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit der Schweiz ist durch die Geschäftspraxis schweizerischer Banken schwer erschüttert worden. Denn es geht längst nicht mehr um unterschiedliche Steuerphilosophie, sondern große Banken des Nachbarlandes verhalten sich wie kriminelle Vereinigungen. Mit gutem Grund hat die amerikanische Regierung mit der Drohung, der Schweizer Großbank UBS die Lizenz für die USA zu entziehen und sie damit in den Ruin zu treiben, das schweizerische Bankgeheimnis geknackt. Die UBS hat amerikanische Steuerbetrüger ans Messer geliefert.

Kein Grund zur Schonung

Leider versteht die Schweiz nur diese Sprache. Experten der Steuerverwaltung gehen davon aus, dass reiche Deutsche weit über 100 Milliarden Euro in der Schweiz gebunkert haben und den Zinsertrag in ihrer Steuererklärung nicht angeben. Schweizerische Banken sind den Steuerbetrügern auf vielfältige Weise hilfreich zur Hand. Es gibt keinen Grund, vom Normalverdiener die Steuern vom Lohn oder Gehalt einzubehalten und reiche Leute zu schonen, wenn man ihnen auf die Schliche kommen kann. Bis auf die fünf Testkandidaten, die bereits aufgeflogen sind, können alle anderen noch der gerechten Strafe entkommen. Bedingung ist, dass sie schnell handeln und dem Besuch der Steuerfahndung zuvorkommen. Sie können sich per Selbstanzeige und Nachzahlung der hinterzogenen Steuern plus Zinsen steuerehrlich machen – und auf die diskrete Abwicklung ihres Falles durch das zuständige Finanzamt vertrauen. Ansonsten haben sie die volle Härte des Gesetzes verdient.

Autor: Karl Zawadzky

Redaktion: Rolf Wenkel