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Politik

Es muss um die Opfer gehen

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Daniel Pelz
7. Januar 2017

Namibische Aktivisten verklagen Deutschland wegen des Genozids in der früheren Kolonie. Alle Seiten müssen jetzt dafür sorgen, dass die Kolonialverbrechen würdevoll aufgearbeitet werden, meint Daniel Pelz.

Bild: picture-alliance/dpa/S. Pilick

Gedroht, geschimpft, geklagt: Nun ziehen einige Herero- und Nama-Aktivisten vor Gericht. In den USA wollen sie durchsetzen, was Deutschland und Namibia ihnen verwehren: individuelle Entschädigungen. Und die Beteiligung ihrer Vertreter an den Regierungsverhandlungen zur Aufarbeitung der Kolonialverbrechen.

Ob sich das Gericht für zuständig erklären wird, ist unklar. Aber eine würdevolle Aufarbeitung des Genozids sieht ohnehin anders aus. Zumal der letzte Eklat gerade mal zwei Monate zurückliegt. Da stürmten einige Herero- und Nama-Vertreter aus einem Treffen mit dem deutschen Sondervermittler Ruprecht Polenz. Ein Teilnehmer warf ihm öffentlich Rassismus vor.

Angst vor der eigenen Courage

Wenn es so weiter geht, wird der Aussöhnungsprozess zwischen Deutschland und Namibia zur Schlammschlacht. Das darf nicht passieren. Alle Beteiligten müssen jetzt aufeinander zugehen.

DW-Korrespondent Daniel Pelz

Da sind zum Einen manche Herero- und Nama-Vertreter. Wenn sie Gesprächspartner sein wollen, müssen sie gewisse Grenzen einhalten. Bis zu einem bestimmten Grad ist ihre Wut verständlich. Verschiedene Bundesregierungen weigerten sich, die Greueltaten als Genozid anzuerkennen. Auch um eine Entschuldigung drückten sie sich herum.

Aber: In blinder Wut auf die jetzige Bundesregierung einzudreschen, ist schlichtweg falsch. Schließlich hat sie als erste den Genozid so bezeichnet, den Dialog mit Namibia begonnen, eine offizielle Entschuldigung in Aussicht gestellt. Und wer einem besonnenen Demokraten wie Ruprecht Polenz Rassismus unterstellt, stellt sich damit selbst ins Abseits.

Fehler auf allen Seiten

Aber auch die Bundesregierung muss ihren Kurs korrigieren. Lange Zeit ignorierte sie Forderungen der Herero und Nama um die Kläger Rukoro und Frederick. Berlin blieb dabei: Die Gespräche sind Verhandlungen zwischen Regierungen - die Zivilgesellschaft bleibt draußen. Dann sollte Namibias Regierung plötzlich allein dafür zuständig sein, die Zivilgesellschaft einzubinden.

Falsch ist beides. Zwei Regierungen können ein historisches Ereignis dieser Größe nicht einfach ohne Beteiligung ihrer Bürger verhandeln. Auch die Zivilgesellschaft hat ein Recht auf Beteiligung. Dafür zu sorgen, dass dies geschieht, kann nicht allein Aufgabe Namibias sein.

Auch der Bundestag spielt im Fall Namibia keine glückliche Rolle. Die gleichen Abgeordneten, die mit einer kraftvollen Resolution im vergangenen Jahr den Völkermord an den Armeniern brandmarkten, halten sich bei Namibia ängstlich zurück.

Würdiges Gedenken der Toten

Bis heute gibt es keine Resolution des Parlaments - was selbst Bundestagspräsident Norbert Lammert "bedauerlich" findet. Das ist freundlich ausgedrückt. Die Abgeordneten müssen die Angst vor der eigenen Courage aufgeben. Eine klare Resolution würde vielleicht auch das Vertrauen der Herero und Nama in Deutschland stärken.

Schließlich muss auch Namibias Regierung selbst ihre Hausaufgaben machen. Zumindest nach außen schaut sie schweigend zu, wie manche Herero- und Nama-Vertreter verbal auf die Bundesregierung eindreschen. Dabei drängen sie nicht zuletzt deswegen so sehr auf individuelle Entschädigungen und direkte Beteiligung an den Gesprächen, weil sie der eigenen Regierung nicht trauen. Für dieses Vertrauen muss die Regierung in Windhuk sorgen. Und dazu muss sie auf die Herero- und Nama-Vertreter zugehen.

Alle Beteiligten sollten sich klar machen: Beim Dialog über den Genozid im ehemaligen Deutsch Südwest-Afrika darf es nicht um eigene Interessen, Geld, innenpolitischen Zwist oder Taktieren aus Angst vor juristischen Folgen gehen. Es muss in erster Linie darum gehen, dass den Opfern dieser schrecklichen Verbrechen endlich in angemessener Weise gedacht wird. Das schulden ihnen alle Beteiligten - und zwar aus beiden Ländern.

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