Herr Gauck, entscheiden Sie!
22. Juni 2012Eines ist nicht schlimm: Dass Bundespräsident Joachim Gauck die Kanzlerin in arge Bedrängnis bringt. Die Neigung der Regierung Merkel, wichtige Entscheidungen immer auf den letzten Drücker durchs Parlament zu pauken, musste mal ins Auge gehen. Geschieht ihr recht!
Nicht weiter bedenklich ist auch, dass Gauck das deutsche Gesetz zur Einführung des europäischen Fiskalpakts nicht sofort unterzeichnen will, nachdem das Parlament es am Freitag nächster Woche beschlossen haben wird. Soll ruhig das Bundesverfassungsgericht erst prüfen, ob der Fiskalpakt wirklich mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen dieses Vertragswerk wiegen schwer, und es wäre schlimm, wenn Deutschland es völkerrechtlich verbindlich ratifiziert und die Karlsruher Richter stellen hinterher fest, dass das nicht hätte geschehen dürfen.
Ohnehin soll der Fiskalpakt erst 2013 in Kraft treten. Angela Merkel wollte ihn nur deshalb noch vor der Sommerpause durchdrücken, weil er ihr Kind ist und sie gegenüber noch zögernden Staaten ein Zeichen setzen wollte. Wenn beide Parlamentskammern wie vorgesehen in einer Woche den Fiskalpakt absegnen, ist dieses Zeichen erfolgt, selbst wenn die formale Ratifizierung durch die Unterschrift des Staatsoberhaupts noch auf sich warten lässt.
Verheerendes Signal an Finanzmärkte
Anders sieht es aber beim ESM aus, dem Europäischen Stabilitäts-Mechanismus. In immer mehr Euro-Staaten spitzt sich die Krise zu, die Mittel des vorübergehenden Rettungsschirms EFSF sind bald erschöpft, und alles vertraut darauf, dass am 1. Juli der permanente Rettungsschirm ESM mit größerer "Feuerkraft" dem EFSF zur Seite springt. Sollte nun über Wochen Unsicherheit herrschen, ob der ESM überhaupt kommt, wäre das ein verheerendes Signal an die Finanzmärkte.
Gäbe es keine andere Wahl, um einen massiven Verfassungsbruch zu verhindern, man müsste dieses große Risiko in Kauf nehmen. Aber der ESM-Vertrag liegt längst vor, der Bundespräsident hat gute Juristen in seinem Haus, und kein deutscher Verfassungsjurist dürfte sich seiner Bitte verweigern, den Vertrag auf seine Verfassungsmäßigkeit abzuklopfen. Mag es für die Justizbeamten in Karlsruhe undenkbar sein, eine Sache zu prüfen, ohne dass ein schriftlicher Prüfauftrag vorliegt, der Bundespräsident hat ein politisches Amt und sollte entsprechend handeln.
Gauck kann und muss selbst entscheiden
Das Bundesverfassungsgericht hat über eine Sprecherin behauptet, es sei üblich, dass ein Bundespräsident auf seine Bitte hin erst mal nicht unterschreibt. Tatsächlich war das aber über ein halbes Jahrhundert lang überhaupt nicht üblich, bis 2005, als Bundespräsident Horst Köhler das Luftsicherheitsgesetz unter Hinweis auf eine ausstehende Prüfung durch Karlsruhe nicht unterzeichnete.
Welche gravierenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den ESM bestehen sollten, ist nicht ersichtlich. Erst im April hat der Deutsche Bundestag auf ein Verfassungsgerichts-Urteil vom Herbst hin detailliert beschlossen, wie der Bundestag jede einzelne wichtige Entscheidung der Rettungsschirme EFSF und ESM absegnen muss. Das nationale Budgetrecht bleibt damit gewahrt. Sollte Gauck bei sorgfältiger Prüfung auf keine anderen Bedenken stoßen, sollte er das deutsche ESM-Gesetz unmittelbar nach dem Parlamentsbeschluss unterzeichnen. Er ist das Staatsoberhaupt. Er hat nach der Verfassung nicht viele Entscheidungsvollmachten. Aber dort, wo er welche hat, sollte er ihnen gerecht werden.