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Gesellschaft

Moscheesteuer: Gut, richtig, notwendig

27. Dezember 2018

Wenn der Bundesinnenminister einen "Islam in Deutschland" fordert, stellt sich die Frage einer Moscheesteuer zu Recht. Aber sie ist Teil des Pokers um die künftige Rechtsstellung dieses Islam, meint Christoph Strack.

Bild: DW/G. Acer

Über eine Moscheesteuer nachzudenken ist ein guter und ein richtiger Schritt. Denn wer über den Einfluss aus dem Ausland auf deutsche Moscheegemeinden klagt, muss für die finanzielle Eigenständigkeit der Moscheen und Moscheevereine in Deutschland sorgen. Geld aus der Türkei, vielleicht auch aus Saudi-Arabien, das bedeutet auch Mitsprache und Ansprüche aus Ankara oder Riad. Und das ist für einen deutschen Islam oder auch einen in Deutschland angekommenen Islam hinderlich.

Ob sie gelingt oder scheitert: Die Integration von Muslimen in Deutschland ist ein Dauerthema. Seit über zwölf Jahren bemüht sich die Bundespolitik mit einer Deutschen Islam-Konferenz. Zum Auftakt der nun vierten Runde der Konferenz wurde Bundesinnenminister Horst Seehofer als Gastgeber der Konferenz überraschend deutlich, als er einen "Islam für Deutschland, einen Islam der Deutschen" forderte - und nachschob: "Muslime haben selbstverständlich die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten wie jeder hier in Deutschland."

Eine Frage des Grundgesetzes

Allein - die Einrichtung einer Moschee-Steuer wäre kein Entgegenkommen des Staates gegenüber einer Religionsgemeinschaft. Sie wäre eine Konsequenz der Regelungen des Religionsverfassungsrechts, wie sie im Grundgesetz festgeschrieben sind. Im Kern ist das die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die großen Kirchen in Deutschland hatten diesen Rechtsstatus früh. Er steht auch anderen Religionsgemeinschaften offen, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. So sind die jüdischen Gemeinden in Deutschland, die Zeugen Jehovas oder diverse Freikirchen als Körperschaften anerkannt und werden von den Bundesländern entsprechend behandelt. Sie dürfen, wenn sie wollen, eine Steuer für ihre Mitglieder festlegen. Und wenn sie den Staat dafür entlohnen, treibt er diese Steuer für sie ein.

Christoph Strack, DW-Korrespondent im HauptstadtbüroBild: DW/B. Geilert

Es geht also um ein Geben und Nehmen, ja, fast um ein Pokern zwischen verschiedenen Interessen. Das Beispiel der Moscheesteuer macht das verschärft deutlich. Das Gesetz erwartet von Religionen aus ihrer Mitgliederzahl und ihren Grundlagen heraus Dauerhaftigkeit und Rechtstreue. Im Gegenzug gibt es Erleichterungen wie eben die Möglichkeit zur Erhebung von Steuern. Hier zeigt sich das Interesse des Staates an religiösen oder weltanschaulichen Zusammenschlüssen, die Bürger zusammenführen und ihnen auf ihre Art Heimat bieten, die aber auch Dienst an der Gesellschaft leisten.

Die muslimischen Gemeinden und Gemeinschaften in Deutschland - das machte Seehofer klar - müssen sich so organisieren, dass sie dem Religionsverfassungsrecht entsprechen. Und dazu gehört die Abkopplung von ausländischen Geldgebern (und möglichst auch von ausländischem, nicht einmal der deutschen Sprache mächtigen Personal).

Integration und Einflussnahme von außen

Jeder polternde Auftritt des türkischen Präsidenten Erdogan in einer deutschen Moschee, jeder neue Bericht über Spitzeleien des türkischen Islam-Dachverbandes DITIB, jede verfassungsfeindliche Aussage eines Reise-Imam wird den Druck auf die Moscheevereine erhöhen. Denn die Integration der Muslime in Deutschland bedeutet nicht, den politischen Einfluss von außen hinnehmen zu müssen.

Deshalb ist die nun aufkommende Debatte richtig, notwendig und drängend. Man kann über die konkrete Bezeichnung streiten oder auch über die Umsetzung. Man kann über eine Kultursteuer nach italienischem Muster nachdenken, muss dann aber wissen, dass man angesichts der politischen Gemengelage in Deutschland da zu keinem Beschluss kommen wird.

Wenn die kürzlich begonnene Islam-Konferenz zu einer Moscheesteuer für die Körperschaft "Islam in Deutschland" führt, wäre das ein sensationeller Erfolg. Und ein überfälliger Schritt.

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