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Politik

Polen lenkt ein

Porträt eines Mannes mit blauem Sakko und roter Krawatte
Bernd Riegert
22. November 2018

Erleichterung in Brüssel: Die polnischen Nationalisten drehen bei und nehmen einen Teil der gefährlichen Justizreform zurück. Ein wichtiges Signal auch für andere EU-Staaten auf Abwegen, meint Bernd Riegert.

Bild: picture-alliance/dpa/L.Szymanski

Endlich einmal gute Nachrichten aus Polen - zumindest aus Sicht der Europäischen Union: Die regierende PiS-Partei hat die umstrittene Zwangspensionierung von Richtern am Obersten Gericht und am Obersten Verwaltungsgericht zurückgenommen. Die Präsidentin des Obersten Gerichts kann nach monatelangem Protest auf ihren Posten zurückkehren. Ist der Rechtsstaat im EU-Mitgliedsland also doch noch nicht verloren, wie die EU-Kommission vermutet?

Druck aufrecht erhalten

Die Kommission hatte ein Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge eingeleitet, das die Überprüfung und Wiederherstellung der rechtsstaatlichen Ordnung in Polen zum Ziel hat. Diese "politische Atombombe", wie der Artikel 7 im Brüsseler Jargon genannt wird, hat für sich genommen die polnische Regierung noch nicht zur Umkehr gebracht. Es brauchte auch noch die einstweilige Anordnung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg, um den nationalistischen PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski zum Umdenken zu bewegen. Das Gericht hatte vergangenen Monat eine Wiedereinsetzung der polnischen obersten Richter in ihre Ämter verfügt, bis in der Hauptsache entschieden ist. Mit vereinten Kräften haben die europäischen Institutionen also geschafft, was viele für unmöglich hielten.

Bernd Riegert ist Europa-Korrespondent in Brüssel

Die polnische Regierung kehrt zur Vernunft zurück und beugt sich europäischen Regeln. Ob sie das aus Überzeugung tut oder es nur ein taktisches Manöver ist, um das Verhältnis zur EU wieder zu verbessern, bleibt ungewiss. Wahrscheinlich hat die Aussicht auf Geldstrafen, die der Gerichtshof in Luxemburg hätte verhängen können, am Ende zum Einlenken geführt. Denkbar ist aber auch, dass das hinter den Erwartungen zurückgebliebene Abschneiden bei den Kommunalwahlen in Polen im Oktober die Regierungspartei PiS nachdenklich gemacht hat.

Rechtsstaatlichkeit ist nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich gesehen eine unabdingbare Voraussetzung, um Investoren langfristig für Polen zu interessieren. Es geht also um Wachstum und Arbeitsplätze. Auch das dürfte die Regierung in Warschau bedacht haben.

Die wieder eingesetzte Gerichtspräsidentin Malgorzata Gersdorf bleibt vorsichtig. Sie will, bevor sie der PiS vertraut, erst einmal den endgültigen Text des entsprechenden Gesetzes sehen. Das Gesetz zur Aufhebung der Zwangspensionierung von möglicherweise missliebigen Richtern war nämlich in nur wenigen Stunden durch die drei Lesungen im polnischen Parlament gepeitscht worden. Die Opposition kritisiert dieses Verfahren, weil es nicht gerade rechtsstaatlichen Gepflogenheiten entspricht.

Regeln müssen gelten

So positiv die Entwicklung in Polen auch ist, so deutlich muss gesagt werden, dass dieser Schritt erst die halbe Miete war. Große Teile der umstrittenen Justizreform in Polen - zum Beispiel die von der Mehrheitspartei gelenkte Berufung von Richtern an niederen Gerichten - bleiben ja bestehen. Deshalb wäre es auch zu früh, das Verfahren zur Rechtsstaatlichkeit nach Artikel 7 jetzt schon wieder abzubrechen. Die EU sollte versuchen, die polnische Regierung zu weiteren Korrekturen an der Justizreform zu bringen. Wenn das auch nur wieder mit Hilfe des  Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg gelingt, wäre das eine peinliche Ohrfeige für die polnische Regierung.

Die Botschaft aus dem Streit zwischen Polen und der EU an alle Populisten und Nationalisten lautet ganz klar: Am Ende muss sich jeder an die Regeln halten, denen er als Mitglied der Union zugestimmt hat. Das gilt nicht nur für Polen, Ungarn oder jetzt auch Italien, sondern für alle EU-Staaten. Wer das nicht anerkennt, sollte gehen. Lieber heute als morgen.

Bernd Riegert Korrespondent in Brüssel mit Blick auf Menschen, Geschichten und Politik in der Europäischen Union
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