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Politik

Niederlage für Erdogan

Baha Güngör6. Juni 2008

Die Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts, das Tragen von Kopftüchern an Universitäten wieder zu verbieten, ist eine Niederlage für Ministerpräsident Erdogan. Baha Güngör kommentiert.

Bild: DW

Das Urteil des türkischen Verfassungsgerichts verschafft der Armee und den kemalistischen Eliten Genugtuung. Die regierenden Religiösen und die mit ihnen paktierenden Rechtsextremisten dagegen grollen. Jenseits dieser Reaktionen ist festzuhalten, dass das Verfassungsgericht ein korrektes Urteil gefällt hat. Solange es keine neue Verfassung gibt, kann es gar nicht anders entscheiden. In den ersten drei Paragraphen schreibt die Verfassung die laizistische Grundordnung der Republik als unveränderbar fest, auf der Basis des Reformwerks von Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk.

Kein Freibrief für die religiösen Konservativen

Das Urteil hat Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan in die Schranken verwiesen. Seine erdrutschartigen Wahlsiege der letzten Jahre gaben ihm die Sicherheit, die Türkei nach seinen Vorstellungen verändern zu können. 16,5 der insgesamt 42 Millionen Wähler hatten sich vor fast einem Jahr aus unterschiedlichsten Gründen für die AKP entschieden. Aber das ist kein Freibrief für die religiösen Konservativen, aus der Türkei einen immer mehr nach religiösen Prinzipien gelenkten Staat zu machen.

Demokratische Instanzen haben ein Recht auf Gegenwehr

Baha Güngör, Leiter der Türkischen Redaktion der Deutschen Welle

In den letzten Jahren mehren sich die Zeichen dafür, dass statt der parlamentarischen Demokratie ein an islamischen Grundsätzen orientiertes System angestrebt wird. Wenn die Demokratie westlicher Prägung dazu missbraucht wird, um sie mit ihren eigenen Mitteln zu schwächen und irgendwann ganz abzuschaffen, dann haben demokratische Instanzen ein Recht auf Gegenwehr. Von diesem Recht haben das Verfassungsgericht und die laizistische Opposition Gebrauch gemacht.

Das Kopftuchverbot gilt in öffentlichen Schulen, Verwaltungsgebäuden, in Ministerien und im Parlament ebenso wie in vielen weiteren öffentlichen Einrichtungen. Das ist beispielsweise auch in Deutschland der Fall. Somit ist es auch korrekt, Universitäten als öffentliche Einrichtungen genau so zu behandeln wie jene Einrichtungen, in denen die Absolventen mit Kopftüchern später Arbeit suchen und bekommen sollen.

Sorgen um die innenpolitische Stabilität in der Türkei

Das Urteil weist aber über diesen Zusammenhang hinaus. Denn es gilt als Zeichen für ein anderes schwebendes Verfahren: das Verbot der Regierungspartei AKP. Das Verfassungsgericht hat mit seinem Spruch allerdings auch die Gefahr vergrößert, dass die gespaltene türkische Gesellschaft vor weitere innenpolitische Konflikte und Zerreißproben gestellt wird. Die Armee ist weiterhin ein bestehender Macht- und Ordnungsfaktor, und sie wird nicht davor zurückschrecken, notfalls Panzer gegen gewählte Regierungen aufzufahren. Das hat sie mehrmals in den vergangenen fünfzig Jahren getan. Darum sind große Sorgen um die innenpolitische Stabilität in der Türkei durchaus angebracht.

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