1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Kommt ein eingeschränktes Burka-Verbot?

18. August 2016

Ein Verbot der Vollverschleierung - aber nur in bestimmten Bereichen. Darauf haben sich die Unions-Innenminister laut Medienberichten geeinigt. Zudem sollen Polizei und Videoüberwachung verstärkt werden.

Vollverschleierte Frau (Foto: DPA)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Unions-Innenminister haben im Streit über ein Verbot der Vollverschleierung offenbar eine Einigung erzielt: Das Tragen etwa der Burka soll nur in bestimmten Bereichen verboten werden, wie es dem ZDF zufolge in der Neufassung der "Berliner Erklärung" heißt. Sie soll auf dem Treffen der Minister beschlossen werden, das am Freitag zu Ende geht. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) lehnt ein generelles Burka-Verbot ab.

Das Verschleierungsverbot soll den Angaben zufolge im öffentlichen Dienst, in Kitas, Schulen und Universitäten und vor Gericht gelten. Das "Zeigen des Gesichts" müsse ebenfalls dort durchgesetzt werden, wo eine Identifizierung nötig sei, also bei Pass- und Verkehrskontrollen oder im Meldeamt. Auch bei Demonstrationen oder im Straßenverkehr könne der Rechtsstaat die Vollverschleierung nicht akzeptieren, heißt es laut ZDF in dem Text. Geahndet werden sollten Verstöße als Ordnungswidrigkeit. In der ursprünglichen Fassung vor einigen Tagen war noch ein generelles Verbot der Vollverschleierung gefordert worden.

Merkel nennt Vollverschleierung Integrationshemmnis

Kanzlerin Merkel hält Vollverschleierungen für ein Integrationshindernis, legt sich aber in der Debatte um ein Burka-Verbot nicht fest. "Aus meiner Sicht hat eine vollverschleierte Frau in Deutschland kaum eine Chance, sich zu integrieren", sagte Merkel. Sie sagte dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland", bei einem Burka-Verbot gehe es um "eine politische und rechtliche Abwägungsfrage", für deren Lösung Innenminister Thomas de Maizière ihre volle Unterstützung habe.

De Maizière sagte in Stuttgart, das Gesicht zu zeigen und sich in die Augen zu schauen, sei "konstitutiv für unsere Gesellschaft". Es müsse nun darüber diskutiert werden, "wie man dazu kommt, dass das alle so finden". Am Mittwochabend hatte er im rbb angekündigt, mit den Länderministern über ein Verbot vor Gericht, auf Meldeämtern oder in Schulen zu diskutieren.

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen generelles Verbot

Die CDU hat bereits mehrfach auf Parteitagen über das Thema Vollverschleierung diskutiert. Zuletzt hatte die Partei im vergangenen Dezember aber erneut darauf verzichtet, ein Verbot zu fordern. In einigen anderen EU-Staaten - beispielsweise in Belgien und Frankreich - gibt es sogenannte Burka-Verbote. De Maizière geht davon aus, dass eine solche Maßnahme in Deutschland vor dem Verfassungsgericht nicht bestehen würde.

Dem ZDF zufolge wird in der "Berliner Erklärung" auch mehr Personal und Ausstattung für die Polizei verlangt. Demnach fordern die Unionspolitiker 15.000 zusätzliche Polizisten bei Bund und Ländern bis 2020. Merkel sprach sich ebenfalls für mehr Polizei und außerdem für Videoüberwachung öffentlicher Plätze aus. "Der Staat ist gefragt, alles zu tun aus den Erfahrungen, die wir machen, um Sicherheit zu gewährleisten", sagte sie im Gespräch mit CDU.TV. Es stelle sich außerdem die Frage, "wie müssen wir mit den neuen sozialen Medien umgehen, wie viel mehr neue Gesetze brauchen wir an dieser Stelle".

cr/rb (afp, epd)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen
Den nächsten Abschnitt Top-Thema überspringen

Top-Thema

Den nächsten Abschnitt Weitere Themen überspringen