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Politik

Kooperation mit Anwälten liegt auf Eis

26. November 2019

Das Auswärtige Amt arbeitet vorerst nicht weiter mit Kooperationsanwälten in der Türkei zusammen. Man habe das Instrument "für die Türkei im Moment ausgesetzt", sagte die Sprecherin des Auswärtigen Amts.

Symbolbild | Türkische und deutsche Nationalflaggen wehen vor blauem Himmel
Bild: picture-alliance/dpa

Anlass für die Entscheidung ist die Festnahme eines Anwalts der deutschen Botschaft. Die türkische Polizei hatte den Anwalt, der die deutsche Botschaft in Asylangelegenheiten mit rechtlichen Einschätzungen unterstützte, bereits Mitte September inhaftiert. Der Mann werde zurzeit in Einzelhaft gehalten, teilte das Auswärtige Amt in Berlin weiter mit. Man habe keinen konsularischen Zugang zu ihm, da er türkischer Staatsbürger sei.

"An sich...wertvoll"

Es wird vermutet, dass der Jurist sensible Daten von Asylbewerbern aus der Türkei bei sich hatte, die nun den türkischen Behörden in die Hände gefallen sind. "An sich ist das Instrument eines Kooperationsanwaltes in vielen Ländern ein sehr wertvolles und ein sehr gut funktionierendes, mit dem eben aus ganz normal zugänglichen Quellen Informationen, die für Asylverfahren relevant sind, eingeholt und auch bestätigt werden können", betonte die Sprecherin des Auswärtigen Amtes, Maria Adebahr. In der Türkei werde man sich aber nun alle Fragen, die damit zusammenhingen, genau anschauen.

Außenminister Heiko Maas (l.) im Gespräch mit seinem türkischen Amtskollegen Mevlüt CavusogluBild: Reuters/Kim Kyung-Hoon

Außenminister Heiko Maas hatte bei seinem türkischen Kollegen Mevlüt Cavusoglu gegen die Verhaftung des Anwalts protestiert. Es sei ein Fall, der wie viele andere Inhaftierungen "nicht nachvollziehbar" sei, erklärte Maas am Samstag nach einem gemeinsamen Treffen am Rande des G20-Treffens in Japan. Cavusoglu habe ihm gesagt, dass der Fall von der türkischen Justiz geprüft werde.

haz/jj (dpa)

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