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Korruption: Gericht hebt Bann gegen Siemens auf

Andreas Knobloch8. April 2014

Aufatmen für Siemens in Brasilien. Wegen Korruption war der deutsche Konzern dort von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Ein Gericht hob diese Entscheidung nun auf.

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Bild: picture-alliance/AP

Das regionale Bundesgericht in Brasilia hab damit eine Gerichtsentscheidung vom Februar auf, nach der Siemens fünf Jahre lang keine Staatsaufträge in Brasilien hätte annehmen dürfen.

Bei dem Rechtsstreit geht es um Bestechungsvorwürfe bei Ausschreibungen der brasilianischen Post und Telekom (Empresa Brasileira de Correios e Telégrafos - ECT) zwischen den Jahren 1999 und 2005. ECT hatte die Unregelmäßigkeiten in einem internen Prüfungsverfahren aufgedeckt und Siemens für fünf Jahre als Geschäftspartner verbannt.

Siemens klagte gegen die Suspendierung, doch das erwies sich als Eigentor: der Konzern wurde gleich ganz für fünf Jahre von allen öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen. Auch gegen diese Entscheidung legte das Unternehmen Rechtsmittel ein und bekam nun Recht.

Dabei scheint die Beweislage gegen Siemens eindeutig. Zu den Zeugen gehörte der frühere Abgeordnete Roberto Jefferson von der Brasilianischen Arbeiterpartei PTB, der mittlerweile im Gefängnis sitzt - er hat mit seinen Aussagen den sogenannten Mensalão-Skandal, den größten Korruptionsskandal in der Geschichte Brasiliens, ins Rollen gebracht.

Ein weiterer Zeuge war Maurício Marinho, ein früherer Post-Manager. Auf einem beschlagnahmten Computer von Marinho waren Dokumente gefunden worden, die darauf hindeuten, dass Siemens mindesten 150.000 Reais, umgerechnet rund 50.000 Euro, an die Gruppe um Jefferson gezahlt hat, um 2005 an einen Auftrag mit der Post zu kommen. Sichergestellte Emails des Siemens-Managers Luiz Cox zeigen darüber hinaus, dass dieser mit Post-Lobbyisten die Zahlung von "Kommissionen" verhandelt hat, um an Aufträge der Post zu kommen.

Urteilsbegründung

Das regionale Bundesgericht aber folgte nun der Ansicht von Siemens, wonach die von der Post verhängten Sanktionen bereits verjährt seien. Zudem bringe eine Ausweitung des Verbots auf alle öffentlichen Aufträge große Nachteile mit sich - vor allem für die öffentliche Hand, so der vorsitzende Richter Daniel Paes Ribeiro. Denn Siemens sei ein wichtiger Anbieter von Hochtechnologie-Ausrüstung, etwa in der Krebsdiagnostik und -behandlung.

"Die Ausweitung der Strafmaßnahmen auf alle Organe der öffentlichen Hand kann die Bereitstellung der öffentlichen Gesundheitsversorgung gefährden", heißt es in der Urteilsbegründung. Zahlreiche Institutionen im staatlichen Gesundheitswesen hätten sich bereits über die Auswirkungen der Sanktionen gegen Siemens beklagt. Bestimmte Anlagen und Gerätschaften könnten aus technischen Gründen nur von Siemens selbst gewartet werden und auch bei der Ersatzteillieferung sei man auf Siemens angewiesen.

Die Aufhebung des Auftragsverbotes geschehe deshalb vor allem "aus Rücksicht gegenüber dem Gemeinwohl", um Schaden vom öffentlichen Gesundheitswesen abzuwenden und die "von der Bevölkerung benötigte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten", so das Gericht.

Der Fall geht nun wohl in die nächsthöhere Instanz. Fürs Erste aber kann Siemens aufatmen. Zwar machen öffentliche Aufträge nach Konzernangaben nicht mehr als zehn Prozent des Umsatzes in Brasilien aus; 90 Prozent der Geschäfte schließe man mit privaten Firmen ab. Bei einem Umsatzvolumen von knapp zwei Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2013 kommen da aber immer noch einige Millionen zusammen. Vor allem angesichts der bevorstehenden Olympischen Spiele in Rio de Janeiro 2016 mit riesigen staatlichen Infrastrukturprojekten hätte die Strafe Siemens wohl doch empfindlich getroffen.

Siemens hatte Preisabsprachen und Korruption beim U-Bahnbau zugegeben und angezeigtBild: Mauricio Lima/AFP/Getty Images

Affäre um Kartellbildung

Auch in einem weiteren Verfahren in Brasilien hat Siemens einen Etappensieg erzielt. In der Affäre um Kartellbildung und illegale Preisabsprachen beim Bau von U-Bahnen hatte die Staatsanwaltschaft São Paulo Untersuchungshaft für mehrere Führungskräfte multinationaler Unternehmen gefordert, darunter fünf Siemens-Manager. Begründet wurde dies mit möglicher Fluchtgefahr. Die Manager werden verdächtigt, an dem Kartell beteiligt gewesen zu sein.

Ein Gericht in São Paulo die Anzeige der Staatsanwaltschaft Ende März aber vollständig zurückgewiesen und auch eine mögliche Untersuchungshaft abgelehnt. Nach Ansicht des Richters sind die Vorgänge bereits im Jahr 2012 verjährt.

Die Untersuchung geht auf eine Vereinbarung vom Mai vergangenen Jahres zwischen Siemens und der brasilianischen Wettbewerbsbehörde CADE zurück. Der deutsche Konzern hatte die Existenz eines Preiskartell seit 1998, dem unter anderem der französische Alstom-Konzern, die spanische CAF, Bombardier aus Kanada und Siemens angehören sollen, selbst angezeigt, um sich vor Strafverfolgung zu schützen.

Die Unternehmen hätten geheime Verabredungen bei Ausschreibungen für Bau und Wartung von Zügen und U-Bahnen in São Paulo und der Hauptstadt Brasilia getroffen. Zudem sollen Bestechungsgelder in Millionenhöhe an die jeweilige Regierung im Bundesstaat São Paulo geflossen sein.

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