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Politik

Ein letzter Anker wird gekappt

Robert Schwartz
30. Mai 2018

Das rumänische Verfassungsgericht hat entschieden: Der Präsident muss die Leiterin der Antikorruptionsbehörde DNA entlassen - wie von der Regierung gefordert. Beobachter sehen den Rechtsstaat in Gefahr.

Rumänien Bukarest - Laura Codruta Kovesi der Antikorruptionsbehörde
Bild: Getty Images/AFP/D. Mihailescu

Präsident Klaus Iohannis hat im Streit mit der sozialliberalen Regierung um die Absetzung der DNA-Chefin Laura Kövesi eine empfindliche Niederlage erlitten. Das Verfassungsgericht folgte der Auffassung der Regierung und stellte einen Verfassungskonflikt zwischen Regierung und Präsident fest. Demnach muss Iohannis die von Justizminister Tudorel Toader geforderte Entlassung Kövesis akzeptieren und anordnen.  

Das rumänische Verfassungsgericht hatte darüber zu urteilen, ob der Präsident laut Verfassung verpflichtet sei, die Forderung des Justizministers umzusetzen, oder ob Iohannis seine Entscheidung unabhängig - und im Zweifel auch gegen den Vorschlag des Justizministers - treffen könne. 

Der Vorsitzende des Gerichts, Valer Dorneanu, hat offensichtlich als braver ehemaliger Parteisoldat der Sozialisten (PSD) - er war unter anderem Parlamentspräsident - seine politische Familie nicht enttäuscht. Mit knapper Mehrheit entschied das Gericht zugunsten der Regierung.

Schwammige Hintergründe 

Dabei sind die Hintergründe des gesamten Verfahrens mehr als schwammig. Justizminister Toader hatte die Absetzung der Staatsanwältin aufgrund von fadenscheinigen Argumenten gefordert. Laut Verfassung kann nur der Präsident die DNA-Chefin auf Vorschlag des Justizministers absetzen. Für Präsident Iohannis reichten die angeführten Gründe allerdings nicht aus, um Kövesi zu entlassen. Daraufhin reichte die Regierung wegen eines von ihr beanstandeten Verfassungskonflikts Klage ein und hatte damit jetzt Erfolg.

Präsident Iohannis bei einer Massendemo gegen die Eilverordnung zur Umkrempelung der Justiz im Januar 2017 Bild: Reuters/O. Ganea

Doch die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichts ist nicht primär an den "Fall Kövesi" gekoppelt, sondern an die Zukunft des Rechtsstaats in Rumänien. Zahlreiche Kritiker im Inland, aber auch in Brüssel und Washington, werfen der Regierung in Bukarest vor, durch die Absetzung der geschätzten Staatsanwältin die Korruptionsbekämpfung verwässern zu wollen. Die PSD und ihr Juniorpartner ALDE versuchen seit ihrem Wahlsieg im Dezember 2016 mit aller Macht, die Justiz unter ihre Kontrolle zu bringen und den Rechtsstaat auszuhöhlen. Eine erste Eilverordnung zur Umkrempelung der Justiz war Anfang 2017 nach Massendemonstrationen der Zivilgesellschaft zurückgezogen worden. Präsident Iohannis hatte sich zu den Demonstranten gesellt und signalisiert, er werde den Rechtsstaat schützen. Doch die Regierung nutzte ihre komfortable Mehrheit im Parlament, um die Justiz weiter Schritt für Schritt an die Kandare zu nehmen.

Ohne Kövesi könnte Antikorruptionsbehörde zum Papiertiger werden

Nutznießer der "Justizreform" ist unter anderem auch PSD-Chef und Parlamentspräsident Liviu Dragnea. Rechtskräftig wegen Wahlmanipulation zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, darf er laut Verfassung nicht Regierungschef sein. Gegen Dragnea wird zudem wegen Korruption und Geldwäsche ermittelt. Neben der rumänischen Antikorruptionsbehörde DNA haben sich auch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF und die brasilianische Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Dragnea wird unter anderem vorgeworfen, mit Geld aus Korruptionsdelikten ein Anwesen in Brasilien gekauft zu haben.

Ohne die noch amtierende DNA-Chefin Laura Kövesi läuft die Korruptionsbehörde Gefahr, unter politischer Kontrolle zum Papiertiger zu verkommen. Mit dem Urteil von Mittwoch hat das Verfassungsgericht nicht nur seine eigene Unabhängigkeit zumindest in Frage gestellt und sich zum Handlanger der sozialliberalen Regierung gemacht, sondern auch die demokratischen Regeln der Gewaltenteilung aufgehoben. Die Beschneidung der Befugnisse, die der vom Volk gewählte rumänische Präsident laut Verfassung innehat, verstößt gegen Kriterien der EU. Rumänien riskiert somit ein Sanktionsverfahren seitens der EU-Kommission wegen schwerwiegender Verletzung der Rechtsstaatlichkeit.

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