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Politik

Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer

4. Januar 2017

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ist dafür, Tunesien, Marokko und Algerien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Flüchtlinge von dort hätten dann kaum noch Aussicht auf Asyl.

Münster Bundesparteitag der Grünen
Bild: picture-alliance/dpa/B. Thissen

Damit wird sich Winfried Kretschmann, einziger grüner Ministerpräsident in Deutschland, erneut keine Freunde in seiner Partei machen: In einem Interview mit der "Rheinischen Post" sagte er, wenn die Bundesregierung das im Bundesrat fordere, werde seine Landesregierung der Einstufung von Marokko, Tunesien und Algerien als sogenannte sichere Herkunftsstaaten zustimmen.

"Bedenkliche kriminelle Energie junger Männer"

Kretschmann lieferte die Begründung gleich mit: "Die kriminelle Energie, die von Gruppierungen junger Männer aus diesen Staaten ausgeht, ist bedenklich und muss mit aller Konsequenz bekämpft werden." Er sagte: "Baden-Württemberg hat nach den Terroranschlägen der letzten zwei Jahre jedes Mal sehr schnell Konsequenzen gezogen und die Sicherheitskräfte im Land verstärkt."

Bei den Grünen hoch umstritten

Kretschmann regiert seit dem vergangenen Jahr in Stuttgart in einer Koalition mit der CDU. Seine Flüchtlings-und Asylpolitik ist in seiner grünen Partei hoch umstritten. So hatte er vor gut eineinhalb Jahren - damals noch in einer grün-roten Koalition mit der SPD - bereits der Einstufung der Balkan-Staaten Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsländer zugestimmt. In seiner Partei löste das breite Empörung aus.

Als vor Weihnachten eine Sammelabschiebung nach Afghanistan für Wirbel sorgte, beteiligte sich auch Baden-Württemberg daran - im Unterschied zu manch anderen Bundesländern, in denen die Grünen mitregieren.

Kaum noch Aussicht auf Asyl

Als sichere Herkunftsstaaten gelten Länder, in denen "gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung und Behandlung stattfindet", so formuliert es das deutsche Grundgesetz. Asylanträge von Bürgern aus solchen Ländern werden daher in der Regel abgelehnt. Ob in den Staaten des nördlichen Afrika tatsächlich keinerlei Verfolgung stattfindet, ist unter Experten aber umstritten.

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