Kritik von innen
24. August 2004Eine Arbeitsgruppe des israelischen Justizministeriums hat in einem Bericht Empfehlungen ausgesprochen, die den Anfang einer neuen Ära bedeuten könnten: Israel soll unter anderem seine Einstellung zur Vierten Genfer Konvention ändern. Die Arbeitsgruppe war von Generalstaatsanwalt Menachem Mazuz eingesetzt worden, um die Folgen des Gutachtens zu untersuchen, in dem der Internationale Gerichtshof Anfang Juli schwere Kritik am Bau der israelischen Sperranlagen und der israelischen Besatzungspolitik geübt hatte.
Ende der "juristischen Geisterfahrt"
Sollten die Empfehlungen der Arbeitsgruppe von der Regierung in Jerusalem umgesetzt werden, dann würde dies eine jahrzehntelange "juristische Geisterfahrt" beenden: Obwohl alle Welt von den "besetzten Gebieten" spricht, hatte Israel nur wenige Jahre nach der Eroberung von Westbank und Gazastreifen (im "Sechstagekrieg" 1967) eine eigene völkerrechtliche Definition erfunden, die ihm den Modus der Besatzungsmacht ersparen und es von den Auflagen internationaler Konventionen, wie der Vierten Genfer Konvention, befreien sollte.
Die Vierte Genfer Konvention regelt die Behandlung der Zivilbevölkerung unter einem Besatzungsregime. Die Konvention legt unter anderem fest, dass die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten weder die demografischen, rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen noch die räumlichen Bedingungen verändern dürfe. Der Grundgedanke dieser Konvention basierte auf der Annahme, dass eine Besatzung nur von vorübergehender Dauer sei. Israel aber richtete sich in den besetzten Gebieten für die Ewigkeit ein: Schon ein Jahr nach dem Krieg von 1967 tauchten die ersten Siedler in der Westbank auf und bald wurde eine offizielle Siedlungspolitik entworfen. Palästinenser wurden enteignet, unliebsame Einwohner deportiert, andere interniert. Die ohnehin schwache Wirtschaft der besetzten Gebiete wurde weitgehend an die Israels angeschlossen: Die Palästinenser waren jahrelang billige Arbeitskräfte in Israel und die besetzten Gebiete ein Absatzmarkt für israelische Produkte.
Frage der Interpretation
Umall dem einen "legalen" Anstrich zu geben, ersann der damalige Rechtsberater des israelischen Außenministeriums, Meir Rosenne, die These, "besetzt" im völkerrechtlichen Sinn, könne ein Gebiet nur sein, wenn es zuvor einem souveränen Staat angehört habe. Das aber sei bei den Palästinensergebieten nicht der Fall. Der Gazastreifen hatte zwar unter ägyptischer Verwaltung gestanden, wurde aber nicht als Teil Ägyptens betrachtet. Und die jordanische Hoheit über die Westbank war von der Mehrheit der internationalen Gemeinschaft nie anerkannt worden.
Der Schluss Rosennes aus dieser Argumentation: Wenn diese Gebiete völkerrechtlich nicht "besetzt" seien, dann sei Israel dort auch nicht an die Vierte Genfer Konvention gebunden. Eine "praktische" Interpretation, die Israel im Umgang mit den besetzten Gebieten vieles erleichterte - vor allem den Bau von immer mehr jüdischen Siedlungen.
Unbequeme Empfehlungen
Druck kam nicht von außen, sondern er begann mit dem Oslo-Abkommen (1973) zwischen Israel und der PLO: Wenn Israel zur Aufgabe palästinensischer Gebiete aufgefordert wird, dann weil diese von ihm besetzt sind. In der Umkehr hieß das für "Groß-Israel"-Ideologen: Warum soll man etwas zurückgeben, was Teil des biblischen Landes Israel ist und also nicht besetzt ist?
Zu diesen Ideologen zählt auch Ministerpräsident Ariel Scharon. Von Amts wegen aber muss er sich um eine Lösung kümmern. Immerhin spricht er vom Abzug aus Gaza und vor einigen Monaten hat er zum ersten Mal von "Besatzung" gesprochen. Scharon will aber an weiten Teilen der Westbank festhalten und die Empfehlungen des Justizministeriums werden ihm nun gar nicht gelegen kommen.
Diese Empfehlungen bedeuten in letzter Konsequenz nicht nur, dass die monströse Grenzmauer nicht auf palästinensischem Boden gebaut werden darf, sondern auch, dass die Siedlungen dort unzulässig sind und im Zuge einer Friedensregelung aufgegeben werden müssen.