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Kroatien: Der Fall Lora - Neue Probleme deuten sich an

10. September 2004

Bonn, 9.9.2004, DW-Radio / Kroatisch, Gordana Simonovic

Am 19. August 2004 hatte der Oberste Gerichtshof der Republik Kroatien das auf unschuldig lautende Urteil gegen acht ehemalige Angehörige der kroatischen Armeepolizei einkassiert und zur Neuverhandlung an die erstgerichtliche Instanz zurückverwiesen, allerdings vor eine andere Kammer. Das bedeutet vor allem ein Verfahren ohne den damals Vorsitzenden Richter Zdravko Lozina, dessen Verfahrensführung während des Prozesses damals zahlreiche Kritiken hervorgerufen hatte, besonders bei der internationalen Gemeinschaft. (Siehe auch Monitor-Dokumentation vom 20.8.2004)

Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes hatte die Bundesstaatsanwaltschaft in Zagreb nun einen Haftbeschluss für die acht ehemaligen Armeepolizisten gefordert, der jetzt aber von der zuständigen Kammer des Spliter Gerichts abgewiesen wurde. Zur Erinnerung: den acht Männern wird vorgeworfen, im Jahre 1992 als Angehörige der Interventionsabteilung der 72. Einheit der Armeepolizei des kroatischen Heeres Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung im Armee-Lager Lora begangen zu haben.

Wie es in ihrer Erklärung heißt, hat die Spliter Gerichtskammer die Forderung nach Inhaftierung der Angeklagten in allen Begründungen zurückgewiesen - von der Möglichkeit einer erneuten Flucht des Hauptangeklagten Tomislav Dujic über ein Nichterscheinen vor Gericht, was zwei der Angeklagten getan hatten, bis hin zur Zurückweisung des Arguments, dass es sich im Fall Lora um eine Straftat unter besonders schweren Umständen handele. In der Abweisung heißt es als Begründung, der Oberste Gerichtshof habe dabei außer Acht gelassen, dass man zu der Zeit Krieg mit der Jugoslawischen Volksarmee und paramilitärischen Kräften geführt habe.

In Hinsicht auf die früheren Kritiken an der Prozessführung im Fall Lora dürfte auch dieser Prozess nicht ohne die Aufmerksamkeit einer breiten und auch internationalen Öffentlichkeit verlaufen. (fp) (Übersetzt von Bettina Burkart)