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Kroatisches Helsinki-Komitee für Journalisten fordert Entkriminalisierung des Tatbestands der Verleumdung

21. Juli 2003

Zagreb, 18.7.2003, HINA, engl.

Das kroatische Helsinki-Komitee für Menschenrechte (HHO) hat am Freitag (18.7.) einen offenen Brief an den Premierminister, den Parlamentspräsidenten und die Fraktionsvorsitzenden gerichtet und darin angeregt, dass diese die Wiedereinführung der früheren Bestimmung zu Verleumdung in die strafrechtlichen Ausnahmen initiieren. Nach den kürzlich erfolgten Änderungen am Strafrecht sind Journalisten nicht länger von Strafverfolgung wegen Verleumdung ausgenommen.

In dem Schreiben heißt es, die Medienrechtexperten befürworteten eine Entkriminalisierung von Verleumdung und Beleidigung oder eine Lösung, die in etwa der bis vor kurzem im kroatischen Strafrecht enthaltenen Regelung entspreche.

Nach Ansicht des HHO stellt die jüngste Änderung des Strafrechts eine "unnötige und inakzeptable Einschränkung der Rede- und Pressefreiheit dar", die die Medien in Kroatien daran hindern werde, ihre Arbeit des Kontrollierens und Kritisierens auszuüben.

In dem Brief des HHO heißt es, die jüngste Änderung stehe in einem eklatanten Gegensatz zu den Prinzipien der Europäischen Experten für Medienrecht. Es wird daran erinnert, dass seit Jahrzehnten kein einziger Journalist in Europa eine Gefängnisstrafe erhalten habe.

Die straferechtliche Bestimmung, nach der Journalisten nicht länger von der Strafbarkeit der Verleumdung ausgenommen sind, werde die Demokratie und die Entwicklung der Medien in Kroatien schädigen, ebenso wie die internationale Reputation und die Interessen des Landes. (MK)

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