1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Fluglinie darf Israelis weiterhin abweisen

26. September 2018

Weil die Fluglinie Kuwait Airways einem in Deutschland lebenden Israeli die Mitnahme verweigerte, hat dieser geklagt. Auch in zweiter Instanz erfolglos. Der Zentralrat der Juden zeigt sich entsetzt.

Kuwait Airways Fluggesellschaft Schriftzug Flugzeug
Bild: Getty Images/AFP/T. Bahar

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat mit Empörung auf die Abweisung der Berufungsklage eines Israelis gegen die Fluggesellschaft Kuwait Airways durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main reagiert.

Der Zentralrat fordert nun ein generelles Landeverbot für die Fluggesellschaft in Deutschland. Die Fluglinie gehe systematisch gegen Israelis vor, Deutschland dürfe diesen "staatlichen Antisemitismus" nicht tolerieren, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster. Er warf der Bundesregierung Untätigkeit vor.

Das Frankfurter Oberlandesgericht hatte die Klage eines in Deutschland lebenden Israelis abgewiesen. Der Mann hatte sich bereits 2017 an das Landgericht Frankfurt gewandt, weil Kuwait Airways sein über das Internet gebuchte Ticket für einen Flug von Frankfurt über Kuwait nach Bangkok storniert hatte, nachdem die Fluggesellschaft erfahren hatte, dass der Kunde Israeli ist.

Auch das Oberlandesgericht urteilte nun in zweiter Instanz, die Weigerung der arabischen Fluglinie, einen israelischen Staatsbürger zu befördern, sei rechtlich nicht zu beanstanden.

Das Urteil sei eine "strukturelle Diskriminierung von Israelis", sagt Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der JudenBild: picture-alliance/dpa/P. Kneffel

Gerichte gegen Boykottgesetz machtlos

Die Richter bezeichneten das kuwaitische Boykottgesetz gegen Israel zwar als inakzeptabel. Es stelle aber ein Einreisehindernis dar. Der Kläger könne deshalb nicht eine Beförderung durch die Airline verlangen, da die Vertragserfüllung aufgrund der Einreisebestimmungen in Kuwait faktisch unmöglich sei. Auf eine Änderung des Boykottgesetzes aus dem Jahr 1964 zu drängen, sei keine Aufgabe der Gerichte, sondern der Außenpolitik, so das Oberlandesgericht.

Nicht nur der Zentralrat der Juden, auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) kritisierte das Urteil scharf: Es sei nicht hinnehmbar, "dass ausgerechnet in Deutschland israelischen Bürgerinnen und Bürgern eine Flugreise verweigert werden kann".

Eine Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit werde in Deutschland, anders als in anderen EU-Staaten, nicht durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verboten. Es müsse dringend über eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes nachgedacht werden.

Felix Klein: "Null Toleranz gegenüber Judenfeindlichkeit“

12:04

This browser does not support the video element.

Keine weiteren Rechte für Kuwait Airways

Auch die Bundesregierung äußerte sich zu dem Konflikt und betonte, dass sie Kuwait Airways zusätzliche Luftverkehrsrechte trotz dieses Urteils weiterhin verweigern wird. Die Fluggesellschaft müsse sich erst im Streit um die Mitnahme israelischer Passagiere bewegen, sagte ein Sprecher von Verkehrsminister Andreas Scheuer.

"Diskriminierung und Antisemitismus sind absolut inakzeptabel." Dies mache man auch in den Gesprächen mit Kuwait deutlich. Die Airline will in Deutschland wachsen und mehr Ziele anfliegen.

jv/se (rtr, afp, epd, kna)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen
Den nächsten Abschnitt Top-Thema überspringen

Top-Thema

Den nächsten Abschnitt Weitere Themen überspringen