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Politik

Einigung bei Länderfinanzausgleich

14. Oktober 2016

Bis zuletzt gab es erhebliche Differenzen und zwei gegensätzliche Modelle zu den Finanzbeziehungen von Bund und Ländern vom Jahr 2020 an. Jetzt gibt es eine Einigung.

Länderfinanzausgleich Symbolbild Waage
Bild: picture-alliance/dpa

Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich Bund und Länder grundsätzlich über die Neuordnung ihrer künftigen Finanzbeziehungen verständigt. Bei einem Spitzentreffen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit mehreren Ministerpräsidenten wurde ein Kompromiss zu den Bund-Länder-Finanzen für die Jahre nach 2020 erzielt. 

Bund zahlt 9,5 Milliarden

"Die Verhandlungen sind gut zu Ende geführt worden", sagte Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer in Berlin. Grundlage der Verständigung sei der Vorschlag der Länder. Jährlich soll der Bund demnach rund 9,5 Milliarden Euro ab dem Jahr 2020 an die Länder überweisen

Der SPD-Vorsitzende, Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: "Es ist ein gutes Zeichen, dass sich Bund und Länder auf einen fairen Finanzausgleich geeinigt haben. Die gemeinsame Verantwortung für Polizei, Bildung, öffentliche Infrastruktur ist von großer Bedeutung für den Zusammenhalt und die Stabilität unseres Landes."

Zeit für Einigung wurde knapp

Die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern müssen neu geordnet werden, weil der Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt II im Jahr 2019 auslaufen. Streitpunkt war in den nächtlichen Verhandlungen nach Angaben von Teilnehmern vor allem, wie stark der Bund künftig seine Zahlungen an die Länder dynamisiert, also über die Jahre erhöht. Man habe sich auf eine Teildynamisierung geeinigt, hieß es.

Länder wollten Finanzausgleich kippen

Im Kern drehte sich der jahrelange Bund-Länder-Streit um die Frage, wer ab 2020 die Hauptlast bei der finanziellen Stärkung der ärmeren Bundesländer tragen soll: der Bund oder die reicheren Bundesländer. Um für annähernd gleiche Lebensverhältnisse in Deutschland zu sorgen, werden jedes Jahr etliche Milliarden Euro an Steuereinnahmen zwischen den Bundesländern sowie dem Bund und den Ländern umverteilt.

2015 wurden zwischen den Ländern Umsatzsteuereinnahmen von 7,9 Milliarden Euro umgeschichtet. Hinzu kamen 9,6 Milliarden Euro im eigentlichen Länderfinanzausgleich. Zusätzlich schleuste der Bund 3,8 Milliarden Euro in den Umverteilungsmechanismus.

wl/qu/rk (dpa, rtr)

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