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Politik

Lange Haftstrafe für Kölnerin in der Türkei

24. Juni 2021

Wegen Terrorvorwürfen hat ein Gericht in Istanbul die Kölnerin Gönül Örs zu mehr als zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Allerdings darf sie das Land verlassen.

Türkei Prozess gegen Kölnerin Gönül Örs
Gönül Örs (r.) mit ihrer ebenfalls in der Türkei angeklagten Mutter Hozan Cane vor dem Gerichtsgebäude in Istanbul (Archivbild)Bild: Linda Say/dpa/picture alliance

Gönül Örs war im Mai 2019 in die Türkei gereist, um ihre damals inhaftierte Mutter - die Sängerin Hozan Cane (Künstlername) - im Gefängnis zu besuchen. Örs wurde dann selbst festgenommen. Sie saß drei Monate in der Türkei in Untersuchungshaft und stand sechs Monate unter Hausarrest. Seit Juni vergangenen Jahres galt eine Ausreisesperre, die jetzt von dem Gericht jedoch aufgehoben wurde.

Wegen einer Erkrankung hatte die 39-Jährige nicht an der Verhandlung in Istanbul teilgenommen. Am Telefon reagierte sie schockiert auf das Urteil. "Ich bin wirklich sprachlos", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Ich habe nichts verbrochen. Diese Ungerechtigkeit kann ich nicht in Worte fassen." Die Türkei wolle sie so bald wie möglich verlassen. Gegen das Urteil wolle sie Berufung einlegen.

Protestaktion in Köln

Hintergrund der Anklage ist eine Protestaktion im Jahr 2012 auf einem Schiff in Köln. Laut den Gerichtsakten wurde Örs vorgeworfen, mit neun weiteren Personen das Schiff besetzt, Banner aufgehangen und PKK-Slogans gerufen zu haben. Örs weist die Vorwürfe zurück.

Nach Angaben ihrer Anwältin wurden die Ermittlungen gegen ihre Mandantin in dem Fall in Deutschland eingestellt. Die Richter in der Türkei verurteilten Örs hingegen für Terrorpropaganda zu einem Jahr und acht Monaten, für Freiheitsberaubung unter Gewaltanwendung zu fünf Jahren und für "Entführung oder Beschlagnahmung" von Beförderungsmitteln zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Sie wurde damit in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen.

Unrechtmäßige Beweise

Der Fall hatte auch für Kritik gesorgt, weil sich die türkische Ermittlungsakte auf Informationen eines Kontaktbeamten des Bundeskriminalamtes stützte. Anwältin Ayse Celik hat im Laufe des Verfahrens immer wieder kritisiert, dass Beweise aus einer solchen Quelle unrechtmäßig seien. Es habe keine Voraussetzung für ein Verfahren in der Türkei gegeben, kritisierte sie vor Gericht und forderte Freispruch.

Hozan Cane, die an der Verhandlung ihrer Tochter teilnahm, ist ebenfalls in der Türkei unter Terrorvorwürfen angeklagt. Ihr Prozess wird im Juli fortgesetzt. Örs sagte, dass sie mit der Türkei "abgeschlossen" habe. Erst wenn dort  Rechtsstaatlichkeit herrsche, könne sie sich vorstellen, wieder dorthin zu reisen.

"Absurdes Urteil"

Im Jahr 2017 hatte eine ganze Serie von Festnahmen deutscher Staatsbürger aus "politischen Gründen" zu einer schweren Krise zwischen Berlin und Ankara geführt. Zurzeit befinden sich nach Angaben der Bundesregierung 62 deutsche Staatsangehörige in türkischer Haft. Allerdings werden politische Gefangene nicht mehr gesondert aufgeführt. Der Bundesregierung sind zudem 54 Fälle von Deutschen bekannt, die aufgrund von Ausreisesperren die Türkei nicht verlassen können.

Der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Frank Schwabe, der sich für die beiden Frauen einsetzt, sagte der dpa: "Das Urteil ist absurd. Bizarr." Die Freude darüber, dass Örs ausreisen könne, überwiege aber. Hozan Cane müsse nun freigesprochen werden, forderte er.

uh/wa (dpa)

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