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Politik

Langjähriges Einreiseverbot gegen Motassadeq

22. August 2018

Der verurteilte marokkanische Terrorhelfer Mounir el Motassadeq darf bis zu seinem 90. Geburtstag nicht mehr nach Deutschland einreisen. Das teilte der Hamburger Senat mit. Der Mann kommt wahrscheinlich im Oktober frei.

Terrorhelfer  Mounir al-Motassadeq
Bild: picture alliance/AP Photo/F. Bimmer

Mounir el Motassadeq habe ein auf den 3. April 2064 datiertes Einreise- und Aufenthaltsverbot erhalten, erklärte der Hamburger Senat auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Richard Seelmaecker, wie die Nachrichtenagentur dpa meldet. Der Marokkaner wurde wegen Beihilfe zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten zu 15 Jahren Haft verurteilt und sitzt in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel. Der 44-Jährige soll ab dem 15. Oktober entlassen und sofort nach Marokko abgeschoben werden. Den genauen Zeitpunkt wollen die Behörden nicht öffentlich machen, um die Aktion nicht zu gefährden. Motassadeqs reguläre Haftzeit würde im November enden.

"Wir haben auf die Vollstreckung der letzten Wochen seiner Haftstrafe verzichtet, aber nur unter der Bedingung, dass er nach Marokko abgeschoben wird", sagte die Sprecherin des Generalbundesanwalts, Frauke Köhler, am 9. August der Deutschen Welle und der dpa.  "Diese Vorgehensweise gibt uns die Möglichkeit, ihn umgehend zu verhaften, sollte er wieder einen Fuß auf deutschen Boden setzen."

Mitglied der Hamburger Zelle

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hatte Motassadeq wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Motassadeq war Mitglied der sogenannten Hamburger Zelle um den Todespiloten Mohammed Atta, der eines der Flugzeuge in das New Yorker World Trade Center gesteuert hatte.

Der Prozess gegen El Motassadeq war seinerzeit der weltweit erste im Zusammenhang mit den Terroranschlägen in New York, Washington und Pennsylvania. Ein erstes Urteil des OLG aus dem Jahr 2003 hob der Bundesgerichtshof (BGH) im März 2004 zunächst auf - danach folgten mehrere weitere Prozesse, bis El Motassadeq 2007 schließlich doch 15 Jahre Haft bekam. Ein 2014 gestellter Antrag auf vorzeitige Haftentlassung hatte das OLG mit Hinweis auf die Gefährlichkeit El Motassadeqs abgelehnt. Die Entscheidung war auch vom BGH bestätigt worden.

kle/cs (dpa, DW)

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