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Politik

Le Pen wegen Anstiftung zum Hass verurteilt

27. Februar 2017

Der Gründer von Frankreichs rechtsextremer Partei Front National ist ein Wiederholungstäter. Nun ist Jean-Marie Le Pen erneut wegen diskriminierender Sprüche verurteilt worden.

Front National-Gründer Jean-Marie Le Pen
Bild: picture alliance/abaca/L. Liewig

Der 88-Jährige kam vor einem Berufungsgericht in Aix-en-Provence mit einer Geldstrafe davon. 5000 Euro muss der Vater von Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen wegen Anstiftung zum Hass und zur Diskriminierung zahlen. Er hatte 2013 bei einer Pressekonferenz in Nizza die Anwesenheit von Roma in der Stadt am Geruch festgemacht: Sie würden "Hautausschlag verursachen" und "riechen". Drei französische Menschenrechtsorganisationen hatten daraufhin gegen ihn geklagt. Vor knapp einem Jahr wurde Le Pen in erster Instanz verurteilt. Die Geldstrafe wurde jetzt im Berufungsverfahren bestätigt.

Le Pen war immer wieder mit der Justiz in Konflikt gekommen und mehrfach wegen Anstiftung zum Rassenhass oder Leugnung von Nazi-Verbrechen verurteilt worden. Bereits 2013 war Le Pen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er mit einem Wortspiel Roma mit Dieben gleichgesetzt hatte. Am Mittwoch soll in Paris das Berufungsurteil zu seiner Aussage fallen, die NS-Gaskammern seien nur ein "Detail" der Geschichte des Zweiten Weltkriegs gewesen.

Marine Le Pen mit ihrem Vater Jean-Marie Le Pen (Archivbild)Bild: Getty Images/AFP/J. Saget

Wegen seiner wiederholten Ausfälle hatte der Front National, der unter dem Vorsitz seiner Tochter Marine Le Pen ein gemäßigteres Image anstrebt, ihn 2015 aus der Partei ausgeschlossen. Jean-Marie Le Pen hatte der FN von 1972 bis 2011 geführt.

rb/jj (afp, dpa)

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