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Kriminalität

Wegen Mordes: "Reichsbürger" bekommt lebenslang

23. Oktober 2017

Der sogenannte Reichsbürger von Georgensgmünd muss lebenslänglich ins Gefängnis. Die Richter sprachen den 50-Jährigen wegen Mordes und versuchten Mordes schuldig. Er hatte bei einem Einsatz einen Polizisten getötet.

Deutschland Prozess gegen sogenannten «Reichsbürger» in Nürnberg
Bild: picture-alliance/dpa/D. Karmann

Der Fall Wolfgang P. erregte bundesweit Aufsehen - und rückte das Treiben der sogenannten Reichsbürger in den Fokus. Vor rund einem Jahr war in der mittelfränkischen Gemeinde Georgensgmünd bei Nürnberg ein Polizeieinsatz gegen den "Reichsbürger" Wolfgang P. eskaliert. Dieser schoss bei dem Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) im vergangenen Oktober auf Polizisten und tötete dabei einen 32 Jahre alten Beamten und verletzte zwei weitere. Bei dem Einsatz sollten die rund 30 legal erworbenen Waffen im Haus des Jägers wegen staatsfeindlicher Gesinnung beschlagnahmt werden. Nun wurde Wolfgang P. wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Staatsanwalt plädierte auf heimtückischen Mord

Die Anhänger der in etliche Kleingruppen zersplitterten "Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik und ihre Institutionen nicht an, für sie besteht das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 fort. Sie akzeptieren deswegen auch keine amtlichen Bescheide. Auch Wolfgang P. hatte Anfang 2016 seinen Personalausweis im Einwohnermeldeamt abgegeben. Konkrete Angaben zu seiner Person wollte er auch beim Gerichtsverfahren gegen ihn nicht machen. Bis zum letzten Prozesstag vor dem Urteil äußerte er sich vor Gericht nicht. Das Urteil nahm er regungslos zur Kenntnis. 

Der Vorfall in Georgensgmünd gilt als Wendepunkt im Umgang mit den sogenannten Reichsbürgern. Seither gab es bundesweit zahlreiche Razzien gegen Anhänger der Szene.

Teilnehmer einer Neo-Nazi-Demonstration in Thüringen tragen eine Flagge der "Reichsbürger"Bild: picture-alliance/dpa

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, von langer Hand einen Angriff auf Polizisten geplant zu haben. Aus dem Hinterhalt habe er an jenem Morgen elfmal auf die Beamten geschossen - mit dem Ziel, möglichst viele von ihnen zu verletzen und zu töten. Damit sei die Tötung des Polizisten aus Heimtücke und niederen Beweggründen erfolgt. Die Staatsanwaltschaft führte ins Feld, Wolfgang P. habe laut einem Zeugen gesagt, er rechne mit der Polizei und - so wörtlich - "dann nehm' ich ein paar von denen mit." Bei einem befreundeten Polizisten soll sich der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft erkundigt haben, ob polizeiliche Maßnahmen gegen ihn geplant seien.

Verteidigung spricht von "dilettantischem Polizeieinsatz"

Die Verteidigung hatte dagegen auf fahrlässige Tötung plädiert, was bis zu fünf Jahre Haft bedeutet hätte. Ihr Mandant habe nicht gewusst, wer an jenem verhängnisvollen Morgen vor seiner Tür gestanden habe und geglaubt, sich gegen Einbrecher zur Wehr setzen zu müssen, sagte die Anwältin des Angeklagten. Die Verteidigung warf der Polizei einen "dilettantischen" und "unnötigen" Einsatz vor. Statt das Haus von Wolfgang P. frühmorgens mit einem Spezialeinsatzkommando zu stürmen, hätten Beamte den Bewohner auch per Megafon zum Verlassen seines Anwesens auffordern können. Dieser Auffassung war das Gericht offenbar aber nicht gefolgt.

Polizeibeamte stehen vor dem Haus von Wolfgang P. in Georgensgmünd, das von einer SEK-Einheit gestürmt wurdeBild: picture-alliance/dpa/N. Armer

cw/sti (dpa, afp)

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