Lebenslange Haft nach Messerangriff von Mannheim
16. September 2025
Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim ist der Angeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte im Verfahren gegen den 26-jährigen Afghanen Sulaiman A. zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Das macht eine vorzeitige Haftentlassung unwahrscheinlich. A. wurde auch wegen versuchten Mordes in vier Fällen und wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Urteil, das der Forderung der Bundesanwaltschaft entspricht, ist noch nicht rechtskräftig.
Laut Anklage verletzte A. bei dem Angriff auf dem Mannheimer Marktplatz im Mai 2024 sechs Menschen mit einem Messer: fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie den Polizisten Rouven Laur. Der Beamte starb zwei Tage später an seinen Verletzungen. Der damals 25-jährige Angreifer wurde von einem anderen Polizisten niedergeschossen.
Allmählich radikalisiert
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich vor der Tat über Jahre hinweg radikalisierte und sich schließlich mit der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) identifizierte. Er habe nicht nur den Islamkritiker Michael Stürzenberger von der BPE töten wollen, sondern so viele Islamkritiker und "vermeintlich Ungläubige" wie möglich.
Dies habe er "nicht nur als legitim, sondern als seine religiöse Pflicht gesehen". So habe A. auch Polizisten als Repräsentanten des von ihm abgelehnten Staates mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung umbringen wollen. Er sei willens gewesen, dabei selbst als vermeintlicher "Märtyrer" durch Polizeischüsse zu sterben.
Der Angeklagte hat die Tat im Verfahren gestanden und Anzeichen von Reue gezeigt. So bat er Rouven Laurs Familie um Verzeihung. Mit Blick auf ein Motiv verwies er auf den Israel-Hamas-Krieg, der 2023 begann und der sein Leben verändert habe. Auf Telegram soll A. sich mit einem Chatpartner ausgetauscht haben, der ihn in seinem Vorhaben bestärkt habe, Stürzenberger zu töten.
Asylantrag abgelehnt
Der Verurteilte war vermutlich mit elf Jahren aus Afghanistan geflohen. 2013 kam er nach Frankfurt und stellte nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur einen Antrag auf Asyl. Dieser wurde abgelehnt. Es wurde allerdings ein Abschiebeverbot verhängt, vermutlich wegen seines jugendlichen Alters. Vor dem Messerangriff war A. nicht polizeibekannt. Bis zur Tat hatte er mit seiner Frau und seinen zwei Kindern im hessischen Heppenheim gelebt - rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim.
Die Tat löste eine Diskussion über die Abschiebung ausländischer Straftäter aus. Kurz danach kündigte die damalige Bundesregierung ("Ampel" aus Sozialdemokraten, Grünen un der liberalen FDP) an, Abschiebungen von Schwerstkriminellen auch nach Afghanistan wieder möglich zu machen. Menschenrechtsorganisationen lehnen das mit der Begründung ab, Rechtsstaaten dürften nicht in Länder abschieben, wo den Betroffenen Gewalt drohe.
jj/wa (dpa, afp)
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