1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
PolitikSlowakei

Verfassungsänderung in Slowakei: EU leitet Verfahren ein

21. November 2025

Das Parlament der Slowakei hatte im September Änderungen an der Verfassung beschlossen. In bestimmten Bereichen gilt nun nationales Recht vor EU-Recht. Brüssel lässt sich das nicht gefallen.

Robert Fico an einem Rednerpult
Der nationalistische Regierungschef Robert Fico legt sich immer wieder mit der EU an, um eigene Interessen durchzusetzen (Archivbild) Bild: Jose Luis Magana/AP

Die EU-Kommission hat wegen der geänderten Verfassung in Bratislava ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei eingeleitet. Das teilte ein Sprecher in Brüssel mit. Das osteuropäische EU-Mitglied habe damit gegen "grundlegende Prinzipien" des Rechts der Europäischen Union verstoßen, insbesondere gegen "die Prinzipien des Vorrangs, der Autonomie, der Effektivität und der einheitlichen Anwendung" dieses Rechts, heißt es in einer Mitteilung der Kommission.

LGBTQ-Rechte weiter beschnitten

Auf Initiative des nationalistischen Regierungschefs Robert Fico war die Verfassung dahingehend geändert worden, dass in der Slowakei nur noch zwei Geschlechter anerkannt werden, nämlich männlich und weiblich. Zudem dürfen bis auf seltene Ausnahmen nur noch verheiratete Paare ein Kind adoptieren. Der Schritt war Teil einer Maßnahme zur weiteren Einschränkung der Rechte der Minderheit der LGBTQ-Gemeinschaft. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.

Dass eine Ehe in der Slowakei nur zwischen einem Mann und einer Frau möglich ist, war bereits während Ficos früherer Amtszeit als Regierungschef im Jahr 2014 festgelegt worden.

Außerdem wurde im September in der Slowakei festgeschrieben, dass in Fragen der nationalen Identität, einschließlich Familie und Geschlecht, sowie in kulturellen Fragen nationale Gesetze ab sofort Vorrang vor EU-Rechtsvorschriften haben.

Nationale Zuständigkeiten höben nicht die Pflicht auf, die grundlegenden Prinzipien des EU-Rechts einzuhalten, erklärte die Kommission in Brüssel. Die slowakischen Behörden seien darauf bereits vor der Verfassungsänderung hingewiesen worden. Die Regierung in Bratislava hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Einwände der EU-Kommission zu antworten. 

se/fab (afp, rtr, ard)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen
Den nächsten Abschnitt Top-Thema überspringen

Top-Thema

Den nächsten Abschnitt Weitere Themen überspringen