Klage gegen Anti-IS-Einsatz scheitert
10. Oktober 2019Die Karlsruher Richter verwarfen den gegen Bundesregierung und Bundestag gerichteten Antrag als unzulässig. Es erscheine "von vornherein ausgeschlossen", dass Rechte des Bundestags verletzt seien, teilte das Gericht mit. Die Linke hatte in erster Linie beanstandet, dass der Bundeswehr-Einsatz zur Bekämpfung der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in dem losen Bündnis nicht innerhalb eines "Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit" stattfinde. Das wären zum Beispiel die Vereinten Nationen.
Im Einklang internationaler Verträge
Auf die Klage der Linksfraktion stellte das Bundesverfassungsgericht nun klar, dass Deutschland hier im Zusammenhang internationaler Verträge gehandelt habe. Dass dadurch die Rechte des Bundestags verletzt worden seien, habe die Linke nicht ausreichend erläutert. Vielmehr habe sie gegen den Bundeswehreinsatz selbst argumentiert. Bei einer Organklage gehe es aber um die Rechte des Bundestags und der Abgeordneten. Auf diesem Weg eine Kontrolle der Außenpolitik der Bundesregierung einzuführen, komme nicht in Betracht.
Deutschland unterstützt die Anti-IS-Koalition mit ihren etwa 80 Mitgliedstaaten seit Ende 2015. Anlass waren die islamistischen Anschläge von Paris vom 13. November 2015. Aktuell beteiligt sich die Bundeswehr mit "Tornado"-Aufklärungsjets, Tankflugzeugen sowie Militärausbildern im Irak und ist mit bis zu 800 Soldaten in der Region. Die Maschinen sind im jordanischen Al-Asrak stationiert.
In einer der nächsten beiden Wochen entscheidet der Bundestag über die Verlängerung der Anti-IS-Mission. Das Kabinett hat für eine Fortsetzung der Aufklärungsflüge bis zum 31. März bereits grünes Licht gegeben, der Bundestag hat sich am 26. September erstmals damit befasst. Das aktuelle Mandat läuft Ende Oktober aus.
lh/gri (dpa, afp)