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Politik

Wird in Deutschland bald mehr abgeschoben?

Udo Bauer
31. Juli 2019

In Deutschland treten in Kürze verschäfte Regeln zu Migration und Asyl in Kraft. Auch, um Abschiebungen zu erleichtern. Was wird das ändern? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Abschiebung nach Afghanistan
Bild: picture-alliance/dpa/B. Roessler

Wie viele Menschen werden zur Zeit aus Deutschland abgeschoben?

Hier die Zahlen aus dem letzten Jahr: 2018 wurden laut Bundesinnenministerium insgesamt 23.617 abgewiesene Asylbewerber abgeschoben. Das klingt viel. Allerdings sind im gleichen Zeitraum circa 31.000 Abschiebungen aus unterschiedlichen Gründen gescheitert. In den meisten Fällen, weil Reisedokumente fehlen. Oft aber auch, weil die Abzuschiebenden vor dem Tag der geplanten Abreise einfach abtauchen. Zur Wahrheit gehört auch: Nur 12.099 abgelehnte Asylbewerber haben das Land im vergangenen Jahr im Rahmen der staatlich geförderten "freiwilligen Rückkehr" von sich aus verlassen. Und noch eine interessante Zahl: Zum Stichtag 31.12.2018 hielten sich 236.000 Ausländer mit dem Status "ausreisepflichtig" in Deutschland auf - nicht alle sind abgelehnte Asylbewerber, aber die weitaus meisten.

Will konsequentere Abschiebungen: Innenminister Horst Seehofer (CSU)Bild: picture-alliance/dpa/C. Soeder

Wie soll die Zahl der Abschiebungen erhöht werden?

Die neuen Gesetze sollen unter anderem verhindern, dass Ausreisepflichtige sich der Abschiebung entziehen. Dazu können sie leichter als bisher in Ausreisegewahrsam genommen werden. Nur Gerichte können einen solchen Freiheitsentzug anordnen. Bisher gab es dafür in ganz Deutschland spezielle Haftplätze für rund 500 Menschen. Jetzt können Abzuschiebende aber auch in regulären Gefängnissen einsitzen. Damit das nicht mit EU-Vorschriften kollidiert, werden Abschiebehäftlinge getrennt von gewöhnlichen Kriminellen untergebracht. Ausreisegewahrsam kann schon dann verhängt werden, wenn das festgelegte Ausreisedatum um 30 Tage überschritten wurde. Die Haft darf maximal 18 Monate dauern. In sogenannte "Mitwirkungshaft“ genommen werden auch Asylbewerber, die sich hartnäckig weigern, bei der Ermittlung ihrer Identität mit den Behörden zu kooperieren. Dabei muss allerdings eine "hinreichende Aussicht auf Abschiebung“ bestehen.

Was ist Voraussetzung für eine Abschiebung?

Zunächst muss der Asylantrag abgelehnt sein. Mit einem entsprechenden Gerichtsurteil erlischt die befristete Aufenthaltserlaubnis und der gescheiterte Asylbewerber muss innerhalb einer bestimmten Frist ausreisen. Lässt der Ausreisepflichtige diese Frist verstreichen, kann die Ausreise durch Abschiebung erzwungen werden. Das gilt auch für Personen mit einem laufenden Asylverfahren, die wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt wurden.

Eine weitere Voraussetzung für eine Abschiebung ist in jedem Fall, dass die Identität der Person geklärt ist und gültige Reise- oder entsprechende Ersatzpapiere vorliegen. Einige Herkunftsländer weigern sich aber immer wieder, diese Dokumente auszustellen und ihre Staatsbürger zurückzunehmen. Solange sich daran nichts ändert, ist eine deutliche Erhöhung der Abschiebezahlen unrealistisch.

Gegen Abschiebungen: Immer wieder protestieren Menschen - wie hier in MünchenBild: Imago/ZUMA Press/S. Babbar

Wann kommt es nicht zu Abschiebungen?

Grundsätzlich gilt: Abschiebungen in Herkunftsländer, in denen einem Ausreisepflichtigen bei seiner Rückkehr Folter oder Tod drohen, finden nicht statt. Auch psychisch oder physisch Kranke werden nicht abgeschoben.

Abgelehnte Asylbewerber, deren Identität geklärt ist und diein Ausbildung sind oder ihren Lebensunterhalt durch Arbeit selbst bestreiten, bleiben ebenfalls von Abschiebung verschont; sie bekommen einen sogenannten "Duldungsstatus“, das heißt: Die Abschiebung wird ausgesetzt.

Wenn sich auf einem Linienflug ein Abgeschobener heftig gegen die Zwangsausweisung wehrt, muss der Pilot entscheiden, ob er ihn transportieren will oder nicht. Immer wieder verweigern Piloten den Transport, um die übrigen Passagiere nicht zu verunsichern oder zu gefährden. Damit ist die Abschiebung aber nur aufgeschoben, nicht aufgehoben. Denn selbst wenn die Abschiebung nicht durchgeführt werden kann, verfestigt sich dadurch nicht – wie früher – der Aufenthaltsstatus, etwa in Form von Kettenduldungen. Es gibt dann auch keinen Familiennachzug mehr, weil ein Aufenthaltsrecht in Deutschland nicht mehr besteht.

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