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Lob für Zusammenarbeit Kroatiens mit der ICTY-Anklage

30. Juni 2004

– Ab Herbst Übernahme von ICTY-Prozessen möglich

Zagreb, 30.6.2004, RUNDFUNK UND FERNSEHEN KROATIENS, kroat.

Kroatiens Botschafter bei der UN Vladimir Drobnjak hat gestern vor dem UN-Sicherheitsrat erklärt, er sei zufrieden über den äußerst positiven Bericht der Vertreter des internationalen Kriegsverbrecher-Tribunals in Den Haag. Er sagte ferner, Kroatien sei bereits diesen Herbst in der Lage, Fälle des Tribunals zu übernehmen. Der Vorsitzende des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), Theodor Meron, und Chefanklägerin Carla del Ponte haben am Montag (28.6.) dem UN-Sicherheitsrat den Bericht über die Umsetzung der Strategie des ICTY [in Kroatien] vorgelegt. Dabei lobten sie die Zusammenarbeit Kroatiens mit dem Strafgerichtshof. Del Ponte erklärte, die kroatischen Behörden arbeiteten nun vollends mit der Anklage zusammen. Hinsichtlich des flüchtigen [ICTY-Angeklagten], General Ante Gotovina, erwarte sie, dass Kroatien ihn finde und baldmöglichst aufliefere.

Drobnjak bedankte sich in seiner Ansprache vor dem UN-Sicherheitsrat für das Lob. Bei der noch nicht erfüllten Verpflichtung, Gotovina zu verhaften und auszuliefern, verwies er auf den schriftlichen Bericht del Pontes für den UN-Sicherheitsrat. Darin heißt es, Kroatien unternehme augenblicklich alles, um ihn zu finden und zu verhaften. Er bedankte sich bei del Ponte für ihre Absicht, zu fordern, den Fall eines vom ICTY angeklagten kroatischen Generals in Kroatien zu verhandeln, der beschuldigt werde, 1993 Kriegsverbrechen an serbischen Zivilisten im Medak-Becken begangen zu haben. Del Ponte nannte in ihrer Rede vor dem UN-Sicherheitsrat nicht den Namen des Generals. In der schriftlichen Version der Rede, die vom ICTY zur Verfügung gestellt wurde, heißt es, dass es sich um Mirko Norac handle.

Drobnjak übermittelte den Standpunkt Kroatiens, dass in die Jurisdiktion des Tribunals Entschädigungsverfahren für irrtümlicherweise angeklagte, verurteilte und inhaftierte Personen eingeführt werden sollten. Er sagte ferner, die Inhaftierten sollten ihre Haftstrafe in der Nähe ihres Wohnortes verbüßen, statt, wie es in der Anweisung des Tribunals aus dem Jahr 1993 vorgesehen ist, dass Haftstrafen außerhalb des ehemaligen Jugoslawien verbüßt werden sollen. (md)