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Britische Ausspähung verstößt gegen Recht

13. September 2018

Großbritannien hat sich mit der massenhaften Ausspähung von Journalisten-Mails über das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit hinweggesetzt. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest.

Eingang des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Bild: picture-alliance/Joker

Die Straßburger Richter gaben damit 16 Klägern Recht, unter ihnen ein Netzwerk von investigativen Journalisten, die Vereinigung Big Brother Watch und andere Nichtregierungsorganisationen. Die Organisationen hatten in Straßburg Klagen eingereicht, nachdem der amerikanische Computerexperte Edward Snowden im Jahre 2013 die Ausspäh-Praxis durch die Geheimdienste in den USA und in Großbritannien enthüllt hatte.

Die massenhafte Ausspähung von Journalisten und Grundrechtsaktivisten verletze deren Recht auf freie Meinungsäußerung sowie den Schutz ihres Privatlebens nach Artikel 10 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, urteilte nun das Gericht. Die Überwachung durch den britischen Geheimdienst sei keiner "angemessenen und unabhängigen Kontrolle" unterworfen. Die Kriterien für die Auswahl der untersuchten Mails seien nicht klar definiert. Dies wiege umso schwerer, als die fraglichen Kommunikationen "sehr viele Dinge über die Gewohnheiten und die Kontakte" der ausgespähten Personen enthüllten.

Mögliche Einschränkung der Pressefreiheit

Besonders besorgt äußerte sich der Gerichtshof über die Bedingungen, unter denen vertrauliche Informationen von Journalisten gezielt zur Überprüfung ausgesucht werden können. Die Überwachungsbehörden könnten so Zugang zu den Quellen von Reportern erlangen. Allein diese Möglichkeit könne eine "abschreckende Wirkung" auf Journalisten haben und somit die Pressefreiheit einschränken.

Hinzu komme, dass das britische Überwachungsgesetz einer großen Zahl von Behörden die Möglichkeit gebe, bei Telekommunikationsunternehmen Zugang zu den Kommunikationen ihrer Kunden zu beantragen - unter unzureichend definierten Bedingungen, stellte das Straßburger Gericht weiter fest. Dies gelte auch für die Kommunikationen von Journalisten.

Diese Praxis verstoße gegen eine Regelung der EU, wonach Kommunikationsunternehmen solche Informationen nur zum Zweck der Verbrechensbekämpfung weitergeben dürfen - und nur unter Kontrolle eines Gerichts oder einer anderen unabhängigen Stelle. Als Mitglied der Europäischen Union sei Großbritannien verpflichtet, die Vorschriften einzuhalten.

Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen

Das Urteil wurde von den sieben Richtern einer kleinen Kammer einstimmig gefällt. Großbritannien kann dagegen binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen - er muss dies aber nicht tun.

Snowden, ein ehemaliger Mitarbeiter des US-Geheimdienstes NSA, hatte im Juni 2013 dessen weltweites Spähprogramm "Prism" enthüllt. Er erläuterte einigen Journalisten, wie die NSA in großem Stil auf Nutzerdaten von US-Internetkonzernen wie Google, Microsoft, Yahoo, Facebook und Apple zugreift. Er berichtete auch, wie die NSA eng mit anderen Geheimdiensten zusammenarbeitet, darunter dem britischen GCHQ. Die USA erließen daraufhin einen internationalen Haftbefehl gegen Snowden, der derzeit in Russland im Asyl lebt.

cgn/hf (afp, rtre)

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