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Luftwaffe startet zu Syrien-Einsatz

10. Dezember 2015

Der umstrittene Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung des Kampfes gegen die Terrormiliz "Islamischer Staat" in Syrien beginnt. Gleichzeitig legt die Linke ein Gutachten vor, das die Mission als rechtswidrig einstuft.

Start des Transportfliegers in die Türkei A400M (Foto: REUTERS)
Start des Transportfliegers in die TürkeiBild: Getty Images/S. Gallup

Ein Vorauskommando der Luftwaffe mit 40 Soldaten an Bord eines Airbus A400M und zwei Tornado-Aufklärer sind vom schleswig-holsteinischen Jagel aus in den Syrien-Einsatz gestartet. Ziel des Luftwaffengeschwaders 51 "Immelmann" ist zunächst die türkische Militärbasis Incirlik. Parallel flog ein Tankflugzeug der Bundeswehr am Morgen vom Flughafen Köln-Wahn aus los.

Mit einem militärischen Appell auf dem Luftwaffen-Flugplatz in der Nähe von Schleswig verabschiedeten Luftwaffen-Generalleutnant Helmut Schütz und Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig das Vorauskommando. An der Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich "hängt die Zukunft Europas", hob Albig hervor. Dies sei ein "gefährlicher Einsatz", er habe einen "Riesenrespekt" vor dem, was vor den Soldaten liege.

Einer von zwei deutschen Tornados auf dem Weg in den Kampf gegen den ISBild: Reuters/F. Bimmer

Von der Türkei aus soll die Bundeswehr ab Januar die Luftangriffe gegen die Terror-Organisation "Islamischer Staat" (IS) in Syrien und im Irak unterstützen. Die Fregatte "Augsburg" schützt schon jetzt den Flugzeugträger "Charles de Gaulle", von dem französische Jagdbomber starten.

Der Bundestag hatte am vergangenen Freitag mit großer Mehrheit die Entsendung von maximal 1200 Soldaten beschlossen. Frankreich hatte nach den Anschlägen in Paris vom 13. November, zu denen sich der IS bekannt hatte, weltweit um militärischen Beistand geworben. Ein eigener deutscher Kampfeinsatz ist nicht vorgesehen.

Linke: Einsatz rechtswidrig

Dennoch gibt es Kritik an dem Kampfeinsatz: Ein Rechtsgutachten für die Linke im Bundestag kommt zu dem Schluss, dass der Syrien-Einsatz der Bundeswehr rechtswidrig ist. "Die von der Bundesregierung in Anspruch genommene rechtliche Begründung für die Entsendung deutscher Streitkräfte nach Syrien ist unhaltbar", heißt es in dem elfseitigen Papier des emeritierten Rechtsprofessors Norman Paech.

40 Soldatinnen und Soldaten starten zu einer schwierigen MissionBild: Reuters/F. Bimmer

Die Bundesregierung beruft sich in ihrer rechtlichen Begründung des Einsatzes unter anderem auf das in der UN-Charta festgeschriebene Recht auf "kollektive Selbstverteidigung" nach den Terroranschlägen von Paris. Nach Ansicht Paechs greift die UN-Charta bei dem Bundeswehreinsatz nicht. Das Völkerrecht bestehe darauf, dass ein Staat nur dann angegriffen werden könne, wenn ihm die Terroranschläge, die von seinem Territorium ausgehen, zugerechnet werden können, meint der Völkerrechtler. Deswegen dürften ohne seine Erlaubnis auch keine Bomben auf sein Staatsgebiet abgeworfen werden, argumentiert er. Ob die Linke gegen den Einsatz vor das Bundesverfassungsgericht zieht, ist auch nach Vorlage des Gutachtens unklar.

Alle drei möglichen Klagewege sind für die Fraktion nur schwer zu beschreiten. Bei einer Organklage der Fraktion muss nachgewiesen werden, dass Parlamentsrechte eingeschränkt wurden. Das dürfte in diesem Fall schwierig werden.

nem/sti (dpa, afp)

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