1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Gesetz gegen Hetze auf Twitter und Facebook

14. März 2017

Soziale Netzwerke löschen nach wie vor zu wenige von Nutzern gemeldete strafbare Inhalte. Das geht aus einer Studie hervor. Bundesjustizminister Maas will Konsequenzen ziehen.

Bundesjustizminister Heiko Maas
Bild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will Facebook und Twitter per Gesetz zwingen, besser und schneller strafbare Inhalte zu löschen. Beide Unternehmen hätten die Chance nicht genutzt, ihre Löschpraxis zu verbessern, erklärte Maas in Berlin.

"Es werden weiter zu wenige strafbare Inhalte gelöscht. Und sie werden nicht schnell genug gelöscht." Maas äußerte sich zu den Ergebnissen eines Monitoring von Jugendschutz.netz, das die Löschpraxis von Facebook, Twitter und YouTube im Januar und Februar beobachtet hat.

Twitter löscht kaum

Danach löschte oder sperrte Facebook 39 Prozent der von den Nutzern gemeldeten strafbaren Inhalte, 7 Prozentpunkte weniger als bei einem Monitoring im Juli und August 2016. 33 Prozent wurden binnen 24 Stunden gelöscht. Bei Twitter führte wie zuvor nur eine von hundert Nutzermeldungen zur Löschung. In keinem Fall wurden die Beiträge innerhalb von 24 Stunden gelöscht. Der Videokanal YouTube löschte dem Monitoring zufolge aber 90 Prozent der als strafbar gemeldeten Beiträge. Bei 82 Prozent sei die Löschung innerhalb von 24 Stunden erfolgt.

Das größte Problem sei nach wie vor, dass Facebook und Twitter die Beschwerden ihrer eigenen Nutzer nicht ernst genug nähmen, sagte Maas. "Wir müssen den Druck auf die sozialen Netzwerke erhöhen. Um die Unternehmen bei der Löschung strafbarer Inhalte noch stärker in die Pflicht zu nehmen, brauchen wir gesetzliche Regelungen."

Hohe Bußgelder

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Unternehmen etwa verpflichtet werden, offensichtlich strafbare Inhalte wie Verleumdung oder Volksverhetzung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Geplant ist zudem eine vierteljährliche Berichtspflicht
über den Umgang mit Beschwerden. Vorgesehen sind auch Bußgelder bei Verstößen gegen die Berichtspflicht oder bei mangelhafter Umsetzung des Beschwerdemanagements. Der Referentenwurf soll noch an diesem Dienstag in die Ressortabstimmung gehen.

Maas will die neuen Regeln mit hohen Bußgeldern durchsetzen. Ein Verstoß gegen die im Entwurf festgeschriebenen Pflichten ist demnach eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro gegen die Verantwortlichen in den Firmen geahndet werden kann. "Gegen das Unternehmen selbst kann die Geldbuße bis zu 50 Millionen Euro betragen."

Die Forderungen des Bundesjustizministers stoßen bei Tech-Verbänden auf harsche Kritik. So beanstandete der Internetverband eco, dass eine starre Frist von 24 Stunden zur Löschung illegaler Inhalte realitätsfern sei, für eine juristische Bewertung reiche dieser Zeitraum oft nicht aus. Somit werde eine wahllose Löschkultur im Internet gefördert.

Auch der Verband Bitkom zeigt sich irritiert: "Wir sind verwundert, dass die Frage, weshalb die Behörden bislang auf die konsequente Durchsetzung geltenden Rechts verzichten, unbeantwortet bleibt." Das Justizministerium verlagere staatliche Aufgaben auf privatwirtschaftliche Unternehmen.

Jugendschutz.net ist von Bund und Ländern gemeinsam initiiertes Kompetenzzentrum für Jugendschutz im Internet. Grundlage für dessen Arbeit ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Das Zentrum beobachtet Internet-Angebote für Jugendliche und wirkt daraufhin, dass diese den Jugendschutz einhalten.

cr/stu/ie (epd, kna, dw)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen
Den nächsten Abschnitt Top-Thema überspringen

Top-Thema

Den nächsten Abschnitt Weitere Themen überspringen