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RechtsstaatlichkeitUngarn

Antifa-Prozess in Ungarn: Maja T. droht drakonische Strafe

3. Februar 2026

Am 4. Februar wird in Budapest das Urteil gegen eine mutmaßlich linksextremistische Person aus Deutschland erwartet. Maja T. definiert sich als non-binär. Der Prozess ist rechtsstaatlich umstritten.

Maja T. sitzt mit Handschellen auf einem Stuhl im Gerichtsaal in Budapest. Die 25-jährige non-binäre Person hat hellbraune, mehr als schulterlange Haare, die auf einen fliederfarbenen Rollkragen-Pullover fallen. Drei maskierte Justizbeamte, von deren Gesichtern nur die Augen zu sehen sind, bewachen Maja T.
Die 25-jährige non-binäre Person Maja T. muss während der Verhandlung in einem Budapester Gerichtssaal Handschellen tragen Bild: Daniel Alfoldi/ZUMA/picture alliance

Dieses Strafverfahren vor einem Gericht in der ungarischen Hauptstadt Budapest hat mehrere Dimensionen: neben der juristischen eine politische und eine europäische. Maja T. aus Jena (Thüringen) ist angeklagt als mutmaßliches Mitglied einer linksextremistischen Gruppe, die im Februar 2023 Teilnehmer einer jährlich stattfindenden internationalen Neonazi-Kundgebung überfallen haben soll. Die Opfer wurden zum Teil schwer verletzt.    

Zu Beginn des Prozesses im Februar 2025 lehnte T. das Angebot ab, ein Geständnis abzulegen und 14 Jahre Gefängnis zu akzeptieren. Die Staatsanwaltschaft fordert nun eine Strafe von maximal 24 Jahren. Der Verteidiger des Häftlings aus Deutschland plädiert auf Freispruch. Das Urteil soll am 4. Februar fallen.

Die Auslieferung nach Ungarn war rechtswidrig

Allerdings hätte der Prozess gar nicht in Ungarn stattfinden dürfen, weil T.s Auslieferung im Juni 2024 laut Bundesverfassungsgericht rechtwidrig gewesen war. Begründung: rechtsstaatliche Defizite in einem Mitgliedsland der Europäischen Union (EU), das von Ministerpräsident Viktor Orbán seit 2010 zunehmend autoritär regiert wird. 

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Hinzu kommt: Maja T. nimmt sich nicht als ausschließlich männlich oder weiblich wahr. Solche non-binären Menschen müssen in Ungarn stärker noch als in anderen Ländern damit rechnen, diskriminiert zu werden. Auch diese Sorge ließ das Bundesverfassungsgericht durchblicken.

Maja T. ist seit Juni 2024 in Isolationshaft

Die Bedenken haben sich offenbar bestätigt, denn Maja T. befindet sich ununterbrochen in Isolationshaft. Der Versuch, mit einem Hungerstreik daran etwas zu ändern, blieb im Juli 2025 erfolglos. Maja T. ist davon überzeugt, dass die eigene geschlechtliche Identität ein Grund für die verschärften Haftbedingungen ist: "Das spielt auf jeden Fall eine Rolle", sagte Maja T. in einem Interview, das die Deutschen Welle im Gefängnis führen konnte.      

Prozess gegen Maja T. in Ungarn

05:49

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Vor dem Urteilsspruch will der zum Politikum gewordene Häftling aus der deutschen Universitätsstadt Jena ein letztes Mal persönlich etwas zum Strafverfahren und den Erlebnissen im Gefängnis sagen. Das kündigte Vater Wolfram Jarosch im DW-Gespräch an. Eine von ihm angemeldete Kundgebung sei ebenso verboten worden wie andere geplante Solidaritätsdemonstrationen. Die Behörden hätten das damit begründet, dass sich Mitglieder einer terroristischen Organisation daran beteiligen könnten.

Die "Antifa Ost" steht in Ungarn auf der Terrorliste

Damit ist die sogenannte "Antifa Ost" gemeint, die 2025 in Ungarn nach dem Vorbild von Präsident Donald Trump in den USA auf die Terrorliste gesetzt wurde. Rechtsextremisten haben hingegen nichts zu befürchten. Am 14. Februar, zehn Tage nach dem erwarteten Urteil gegen Maja T., werden wieder Neonazis aus ganz Europa in Budapest den sogenannten "Tag der Ehre" zelebrieren.

Seit der rechtswidrigen Auslieferung Maja T.s an Ungarn fordern antifaschistische Gruppen wie hier in Hamburg immer wieder die Freilassung der non-binären, mutmaßlich linksextremistischen PersonBild: Markus Scholz/dpa/picture alliance

"Die dürfen dann teilweise in SS-Uniformen und mit Hakenkreuzen marschieren", sagt Vater Wolfram Jarosch empört. "Aber die Gegendemonstration ist dieses Jahr verboten worden." Im Rahmen dieser Proteste war es 2023 zu den gewalttätigen Angriffen auf mutmaßliche Neonazis gekommen.

Jarosch ist auch enttäuscht über die ergebnislosen diplomatischen Bemühungen. Vertreter der deutschen Botschaft in Ungarn haben Maja T. mehrmals im Gefängnis besucht und waren als Prozessbeobachter im Gerichtssaal. Zudem hatte Außenminister Johann Wadephul im Juli 2025 angekündigt, sich für bessere Haftbedingungen einsetzen zu wollen - offenbar erfolglos.

Kann sich Maja T. auf Zusagen aus Ungarn verlassen?

Hoffnungen auf ein faires Urteil hat Jarosch kaum noch. Ob Maja T. im Falle einer langjährigen Gefängnisstrafe Revision einlegen wird, ist nach Angaben des Vaters noch offen. Sollte das Urteil nämlich angefochten werden, müsste sein Kind zunächst in Ungarn bleiben. Wenn man jedoch die Entscheidung der ersten juristischen Instanz akzeptiert, könnte es in ein deutsches Gefängnis verlegt werden.

Eine entsprechende Zusage gebe es bereits, sagte Jarosch. "Da kann ich nur hoffen, dass die ungarische Seite bei der versprochenen Rückführung wirklich Wort hält." Daran zweifelt er allerdings, denn die ebenfalls zugesagten verbesserten Haftbedingungen im Budapester Gefängnis seien ausgeblieben.

"Es wird ein politisches Urteil gefällt werden"

Mit dem Schlimmsten rechnet der deutsche Europa-Abgeordnete Martin Schirdewan, der Maja T. mehrmals im Gefängnis besucht hat: "Es wird ein politisches Urteil gefällt werden", befürchtet der Linken-Politiker im DW-Interview unter Verweis auf rechtsstaatliche Defizite Ungarns. Wegen wiederholter Missachtung von Grundwerten hat die Europäische Kommission dem EU-Land Anfang 2025 gut eine Milliarde Euro an Fördermitteln für strukturschwache Regionen gestrichen.

Schirdewans pessimistische Prognose resultiert aber auch aus dem, was er als Zuschauer im Gerichtssaal erlebt hat: Die Staatsanwaltschaft habe gefordert, das Urteil solle "harten, abschreckenden Charakter" haben. Heftige Vorwürfe erhebt Schirdewan zudem gegen die Europäische Kommission und die deutsche Regierung: Beide hätte es unterlassen, öffentlich und lautstark zu intervenieren.

Fragwürdige Beweismittel aus Überwachungskameras

Maja T.s ungarischer Verteidiger Tamás Bajaky kritisierte in seinem Schlusswort vor allem das Agieren der Staatsanwaltschaft. Die im Prozess gezeigten Videomitschnitte öffentlicher Überwachungskameras von gewalttätigen Angriffen auf Neonazis hält er als Beweismittel für völlig ungeeignet.

Auf einem Ausschnitt will die Anklage eine vermummte Person als Maja T. identifiziert haben. "Diese Person läuft vorbei, kehrt zurück und entfernt sich wieder vom Tatort. Diese Person hat keinen Teleskopschlagstock, sie misshandelt niemanden, schlägt niemanden und versursacht keine Verletzung", erklärte Bajaky in einer nach seinem Schlussplädoyer veröffentlichten Pressemitteilung.

Ob sich Richter József Sós davon beeindrucken lässt und ein milderes Urteil fällt, als von der Anklage gefordert, dürfte sich am 4. Februar zeigen.   

 

Marcel Fürstenau Autor und Reporter für Politik & Zeitgeschichte - Schwerpunkt: Deutschland