Urteil in Budapest: Acht Jahre Haft für Maja T.
4. Februar 2026
Richter Jozsef Sos, der das Urteil verlas, sah es als erwiesen an, dass die 25-jährige deutsche Person Maja T. an blutigen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt war. Das Budapester Stadtgericht stellte die Straftatbestände der versuchten lebensbedrohlichen Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung fest. Die Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Richter Sos.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 24 Jahren als "Abschreckung" verlangt, die Verteidigung einen Freispruch. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung eingelegt werden.
Rund 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksextremisten sollen zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 an fünf Stellen der ungarischen Hauptstadt Menschen mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen haben, unter ihnen ein deutsches Paar.
Verdacht der politischen Einflussnahme
Von ihren Opfern nahmen die Angreifer an, dass sie am sogenannten "Tag der Ehre" teilgenommen hätten, einem jährlichen SS-Gedenken, das die Behörden in Budapest tolerieren. Bei den meist brutal erfolgten Angriffen sollen neun Menschen verletzt worden sein, vier von ihnen schwer.
Die Staatsanwaltschaft warf Maja T. die Beteiligung an zwei dieser Angriffe vor. Maja T. selbst nahm im Prozess zu den Vorwürfen nicht Stellung. In ihrem letzten Wort vor der Urteilsverkündung sagte die non-binäre deutsche Person: "Antifaschismus ist die notwendige Selbstverteidigung demokratischer Gesellschaften." Es gebe keinen Wunsch zu verletzen und zu töten. Sie fügte hinzu, Isolationshaft, erniedrigende Zwangsmaßnahmen und Schlafentzug hätten sie zermürben sollen.
Der Verdacht der politischen Einflussnahme und Bedenken wegen der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn überschatteten das Verfahren, das sich über ein knappes Jahr hinzog. Der rechtsnationale Ministerpräsident Viktor Orbán und andere Regierungsmitglieder machten mehrfach deutlich, dass sie eine harte Bestrafung erwarten. Orbán stufte außerdem die Antifa als Terrororganisation ein.
Vater ruft deutschen Außenminister zum Handeln auf
Der Vater von Maja T., Wolfram Jarosch, sprach nach der Urteilsverkündung von einem politischen Schauprozess. Es sei deutlich geworden, was Autokratie in Ungarn bedeute: "Ministerpräsident Orbán persönlich unterstellt Terror und fordert ein hartes Urteil. Staatsanwaltschaft, medizinische Gutachter und Richter Jozsef Sos arbeiten Hand in Hand, um das entsprechend harte Urteil zu liefern." Dies sei der "traurige Höhepunkt des Unrechts gegen mein Kind".
Jarosch rief Bundesaußenminister Johann Wadephul auf, tätig zu werden, damit Maja T. zurück nach Deutschland kommt. Maja T. war im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert worden - ungeachtet eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Überstellung schließlich untersagte. Der Beschluss des Gerichts erreichte die zuständigen deutschen Behörden jedoch erst, als Maja T. schon auf dem Weg nach Ungarn war.
Auch der Ko-Vorsitzende der Linksfraktion, Martin Schirdewan, kritisierte, das Budapester Urteil sei "Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen". Acht Jahre Haft seien unverhältnismäßig.
jj/gri (dpa, afp)
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