1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
PolitikFrankreich

Marine Le Pen steht wegen Veruntreuung vor Gericht

30. September 2024

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen hat zum Auftakt eines Prozesses wegen Veruntreuung von EU-Geldern alle Vorwürfe zurückgewiesen. Sie habe "keine Vorschriften verletzt", sagte die 56-Jährige in Paris.

Marine Le Pen auf dem Weg zum Gericht, neben ihr Mikrophone
Marine Le Pen trifft am Gericht in Paris einBild: Dimitar Dilkoff/AFPGetty Images

"Ich gehe diesen Prozess mit großer Gelassenheit an", betonte die rechtsgerichtete Politikerin. Vor Gericht wolle sie die "parlamentarische Freiheit" verteidigen. "Wir haben weder gegen politische Regeln noch gegen die Vorschriften des Europäischen Parlaments in irgendeiner Weise verstoßen", betonte die Fraktionschefin des Rassemblement National (RN) kurz vor der Eröffnung des Prozesses. Im Vorfeld hatte Marine Le Pen der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, den Prozess aus politischen Gründen anzustrengen.

In dem Verfahren geht es um die mutmaßliche Scheinbeschäftigung von Assistenten im Europaparlament. Neben Le Pen sind auch ihre Partei und 24 weitere Menschen aus dem Umfeld der Partei angeklagt. Die Affäre belastet Le Pen und ihre Partei bereits seit Jahren. Sollte es zu Schuldsprüchen kommen, drohen den Angeklagten empfindliche Geldstrafen sowie Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Im Falle einer Verurteilung könnten die Angeklagten außerdem für fünf Jahre für unwählbar erklärt werden, was eine Kandidatur von Marine Le Pen bei der Präsidentschaftswahl 2027 ausbremsen könnte.

Jean-Marie Le Pen für prozessunfähig erklärt

Die gelernte Anwältin Marine Le Pen will an der Gerichtsverhandlung weitgehend persönlich teilnehmen. Ihr Vater, der 96 Jahre alte Jean-Marie Le Pen, wurde für prozessunfähig erklärt. Das französische Investigativ-Magazin "Mediapart" veröffentlichte am Montag ein Video, das ihn zwei Tage zuvor bei einem Hauskonzert mit einer Neonazi-Rockband zeigt.

Marine Le Pen in einem TV-Interview nach der zweiten Runde der ParlamentswahlBild: Louise Delmotte/AP/picture alliance

Das EU-Parlament, das in dem Verfahren als Nebenkläger auftritt, beziffert den Schaden auf drei Millionen Euro. Davon hat die Partei schon eine Million Euro zurückgezahlt, um drohenden Subventionskürzungen zu entgehen. Sie betont aber, dass dies kein Eingeständnis eines Fehlverhaltens sei. 

Die Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2004 bis 2016. Zentraler Vorwurf ist, dass Le Pens Partei Gelder für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament bekommen hat, die aber eigentlich für die Partei gearbeitet hätten. Insgesamt soll es um eine Summe von knapp sieben Millionen Euro gehen.

Rassemblement National so stark wie nie

Die juristische Aufarbeitung der Vorwürfe fällt in eine Phase, in der das Rassemblement National so stark wie noch nie dasteht. Die bei den vorgezogenen Parlamentswahlen im Juni bereits als potenzieller Sieger gehandelten Rechtsnationalen landeten am Ende zwar nur auf Rang drei. Da die Partei im Parlament aber stark vertreten ist, kann sie auf die frisch formierte Mitte-Rechts-Regierung des konservativen Premierministers Michel Barnier großen Einfluss ausüben.

Wahlen in Frankreich: Frust und Resignation nach Rechtsruck

01:50

This browser does not support the video element.

Dass Le Pen und weitere Parteiverantwortliche nun auf der Anklagebank Platz nehmen müssen, wirkt dem Bestreben einer Normalisierung der Partei entgegen. Le Pen hatte der Partei nicht nur einen neuen Namen gegeben, sondern auch von allzu radikalen Positionen Abstand genommen, um die früher klar rechtsextremistische Partei bis hin in die bürgerliche Mitte wählbar zu machen. In der Parlamentsarbeit bemühten die Rechtsnationalen sich zuletzt - anders als die Linkspartei - um eine konstruktive und zurückhaltende Oppositionsarbeit.

Langwieriger Prozess erwartet

Der Prozess ist bis Ende November terminiert. Dabei bereitet die Partei sich auf einen langen Rechtsstreit vor, wie die Zeitung "Le Monde" berichtete. Für die Partei bestehe die Herausforderung darin, die Gerichts- und Wahlkalender gut aufeinander abzustimmen. Im Umfeld der erklärten Präsidentschaftskandidatin Le Pen werde bereits eine Entscheidung in einem möglichen Berufungsverfahren Ende 2026, also sechs Monate vor der Präsidentschaftswahl, und ein Kassationsverfahren im Jahr 2028 in Betracht gezogen, schreibt die Zeitung.

kle/wa (afp, dpa)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen