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Politik

Maskenpflicht in Fernzügen fällt

13. Januar 2023

Eigentlich sollte die Maskenpflicht im deutschen Fernverkehr noch bis Anfang April gelten. Nun soll sie schon zum 2. Februar fallen. Gesundheitsminister Lauterbach begründet dies mit der sinkenden Gefahr durch Corona.

Reisende mit Corona-Schutzmasken auf einem Bahnsteig
Derzeit gilt in Deutschland noch eine FFP2-Maskenpflicht im FernverkehrBild: Oliver Berg/dpa/picture alliance

Es sei nicht mit einer weiteren Winter-Welle von Infektionen zu rechnen, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Berlin. Das Ende der Maskenpflicht sei mit den Bundesländern abgesprochen. Betroffen sind neben dem Fernverkehr der Bahn auch Fernbusse.

Lauterbach appellierte aber an die Reisenden, im Fern- und Nahverkehr freiwillig weiter Masken zu tragen. "Wir müssen einfach mehr auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen", sagte er. Die Bundesregierung kann die Maskenpflicht per Rechtsverordnung ganz oder teilweise aussetzen.

Setzt künftig auf Freiwilligkeit: Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)Bild: Michele Tantussi/REUTERS

Angesichts bundesweit sinkender Corona-Zahlen waren die Forderungen nach einer Aufhebung der Maßnahme im Fernverkehr zuletzt immer lauter geworden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprach sich dafür aus, sie zum Monatsende abzuschaffen. Auch Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) und die Deutsche Bahn forderten, die Maskenpflicht zu beenden.

Im Nahverkehr vielerorts schon abgeschafft

Im öffentlichen Nahverkehr wurde die Maskenpflicht in den Bundesländern Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bereits abgeschafft. Berlin, Brandenburg, Hessen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Baden-Württemberg planen eine Aufhebung bis spätestens Anfang Februar. 

Bundesweite Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Fernzügen sind Teil des bis zum 7. April befristeten Infektionsschutzgesetzes. Neben den Regeln für den Bahnverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie zusätzlich eine Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

gri/qu (epd, dpa, afp, rtr)

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