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Massenmörder Breivik kommt nie wieder frei

24. August 2012

Der norwegische Attentäter Breivik ist zur Höchststrafe von 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Der Rechtsextremist hatte im Juli 2011 insgesamt 77 Menschen ermordet.

Massenmörder Breivik (M) mit einer militanten Geste beim Betreten des Gerichtszahls (Foto_ ot
Bild: Reuters

Im Prozess um die Anschläge von Oslo und Utöya ging es zuletzt nur noch um die Schuldfähigkeit von Anders Behring Breivik. Das Gericht in der norwegischen Hauptstadt erklärte, der 33-Jährige sei schuld- und zurechnungsfähig. Deshalb werde zur Höchststrafe von 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt und nicht in die Psychiatrie eingewiesen. Das norwegische Recht kennt keine lebenslange Haft, 21 Jahre Gefängnis sind das Maximum.

Einstimmiges Urteil

Die fünf Richter fällten ihr Urteil einstimmig. Der Angeklagte nahm den Urteilsspruch im Gerichtssaal mit einem Lächeln auf. Die Urteilsverkündung fand unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen statt. Breivik war wegen Terrorismus und vorsätzlichen Mordes angeklagt.

Er hatte nie geleugnet, am 22. Juli 2011 bei einem Bombenattentat im Osloer Regierungsviertel acht Menschen getötet zu haben. Danach war er auf die Insel Utöya gefahren, wo er 69 überwiegend jugendliche Teilnehmer eines sozialdemokratischen Jugendlagers kaltblütig erschoss.

Höchststrafe für Breivik: 21 Jahre Haft

01:42

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Inszenierung vor Gericht

Vor Gericht hatte der Islamhasser keinerlei Reue gezeigt. Stattdessen setzte er sich mit dem Massaker in Szene und erklärte, er würde die Tat erneut begehen. In seinen Augen waren die Jugendlichen Verräter, die sich für eine multikulturelle Gesellschaft und die Integration von Muslimen einsetzten.

Als Motiv nannte der Rechtsradikale Hass auf den Islam und die regierenden Sozialdemokraten. Seine Anschläge plante er nach eigenen Angaben neun Jahre lang. Vor dem Massaker stellte er ein 1500-seitiges "Manifest" ins Internet, das sich unter anderem gegen "Kulturmarxismus" und die Einwanderung von Muslimen richtet.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob Breivik für zurechnungsfähig erklärt wird und ins Gefängnis muss, oder ob er als geistig gestörter Fanatiker in psychiatrische Behandlung geschickt wird. Dazu gab es zwei unterschiedliche Gutachten. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlußplädoyer gefordert, Breivik für unzurechnungsfähig zu erklären. Nach dem Urteil teilten die Ankläger mit, sie würden trotzdem keine Berufung beantragen.

Attentäter provoziert mit Schlußwort

Breivik ließ durch seinen Anwalt Geir Lippestad mitteilen, dass auch er nicht in Berufung gehen wolle, "jetzt, da er als zurechnungsfähig eingestuft wurde". Die Feststellung seiner Zurechnungsfähigkeit war Breivik immens wichtig, damit seine im "Manifest" fixierten Ideen nicht als Wahnvorstellungen eines Geisteskranken abgestempelt werden. Der Mörder nutzte sein Schlusswort vor Gericht für eine ungeheure Provokation, als er sich bei rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen dafür "entschuldigte", nicht noch mehr Menschen umgebracht zu haben. Die Vorsitzende Richterin entzog Breivik daraufhin das Wort.

Bundesaußenminister Guido Westerwelle sprach den Norwegern das "Mitgefühl Deutschlands" aus. "Wir bewundern das norwegische Volk dafür, dass es auch in einer so schweren Zeit sich als freie und tolerante Gesellschaft behauptet hat", sagte Westerwelle bei einem Besuch in Oslo. Das sei etwas, "was wir alle in Europa sehr schätzen". Es sei nicht selbstverständlich, dass ein Volk, das so Schreckliches habe durchmachen müssen, sich als freie und tolerante Gesellschaft behaupte. Zum Gedenken an die Opfer legte Westerwelle an der Domkirche einen Kranz nieder.

uh/rb/kle (afp, dpa, rtr, dapd)

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