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Politik

Medien: IS-Helfer nach Tunesien abgeschoben

11. August 2018

Nach dem Wirbel um den Fall Sami A. ist jetzt ein anderer Tunesier in seine Heimat abgeschoben worden. Schon vor zwei Jahrzehnten erhielt der Mann einen ablehnenden Asylbescheid, aber erst jetzt musste er ausreisen.

Deutschland Flughafen Frankfurt am Main
Von Frankfurt aus flog der Tunesier in seine Heimat zurück (Symbolbild)Bild: picture-alliance/dpa/B. Roessler

Nordrhein-Westfalen hat einen verurteilten Islamisten nach Tunesien abgeschoben. Das berichtet der "Spiegel". Er war 2014 wegen Unterstützung der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann soll direkt aus der Justizvollzugsanstalt Dortmund zum Flughafen Frankfurt gebracht worden sein. Von dort aus hätten Beamte der Bundespolizei ihn in einer Linienmaschine nach Tunis begleitet.

Der Mann, der zuletzt in Aachen gelebt hatte, hatte nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf bei der Schleusung von Dschihadisten geholfen, die sich dem IS anschließen wollten. Er sollte in den kommenden Wochen aus der Haft entlassen werden, da er einen Großteil seiner Strafe abgesessen hat. Deshalb arbeiteten die Behörden laut "Spiegel" intensiv an seiner Abschiebung nach Tunesien.

Eilantrag abgelehnt

Die Städteregion Aachen hatte eine Ausweisungsverfügung erlassen, weil von dem 42-Jährigen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgehe. Einen Eilantrag des Mannes zum Schutz vor Abschiebung lehnte das Verwaltungsgericht Aachen Ende Juli ab.

Ob ihm in Tunesien Gefahr für Leib, Leben und Freiheit droht, musste nach der Entscheidung des Aachener Verwaltungsgerichts nicht mehr neu geprüft werden. Bindend ist demnach ein ablehnender Asylbescheid aus dem Jahr 2000. Seitdem fand er jedoch immer wieder Wege, in Deutschland zu bleiben. Die Richter vertraten die Ansicht, dass ein schwerwiegendes öffentliches Interesse an einer Abschiebung bestehe. Daneben sahen sie auch eine erhebliche Wiederholungsgefahr im Fall der Haftentlassung: Selbst während seiner Inhaftierung habe der Tunesier versucht, Mitgefangene als IS-Unterstützter zu gewinnen.

Ähnlichkeit zum Fall Sami A.

Damit ist der Fall anders gelagert als bei dem Tunesier Sami A., der Mitte Juli abgeschoben worden war, obwohl ein Gericht in Gelsenkirchen zuvor entschieden hatte, dass dies wegen der Foltergefahr in Tunesien nicht zulässig sei. Sami A. soll früher der Leibwächter des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein. Er selbst bestreitet dies. Nach Ansicht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) droht dem 42-Jährigen in seiner Heimat keine Folter, doch die Richter in Gelsenkirchen pochen darauf, ihn aus Tunesien zurückzuholen. Die Stadt Bochum, wo Sami A. zuletzt gelebt hatte, wehrt sich mit allen juristischen Mitteln dagegen.

jmw/jj (dpa, spiegelonline.de)

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