1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Mehr Geld für Bildung und Infrastruktur

29. November 2018

Der Bundestag hat eine Grundgesetzänderung unter anderem für eine Mitfinanzierung der Schulen durch den Bund beschlossen. Die Schulen sollen ab 2019 schrittweise digitale Lerninhalte nutzen können.

Bundestag Abstimmung Grundgesetzänderung für Schul-Digitalisierung
Bild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

Mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit billigte das Parlament eine Reform der Verfassung, mit der das Kooperationsverbot in der Bildung weiter gelockert wird. Im Bundestag hatte sich lediglich die AfD gegen die Grundgesetzänderung gewandt. Alle anderen Fraktionen waren dafür. 580 Abgeordnete stimmten für den Schritt, 87 dagegen, 3 enthielten sich.

Im neuen Grundgesetzartikel heißt es, der Bund könne den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Nach der bisherigen Formulierung im Grundgesetz sind solche Hilfen bislang nur für finanzschwache Kommunen möglich.

In einem weiteren Artikel heißt es, dass die Länder bei künftigen Finanzmitteln die Hilfen des Bundes "in jeweils mindestens gleicher Höhe durch Landesmittel für den entsprechenden Investitionsbereich" ergänzen müssen. Dies könnte eine Hürde bei der Zustimmung des Bundesrates sein.

Nahverkehr würde profitieren

Die Grundgesetzänderung ist Voraussetzung für den Digitalpakt Schule, der ein Volumen von insgesamt fünf Milliarden Euro hat. Investiert werden soll in schnelles Internet, Tablets, aber auch Schulungen des Personals.

Nach den Worten von Bundesfinanzminister Olaf Scholz kann die Bundesregierung mit der Verfassungsänderung nun auch viel schneller in den Ausbau des Schienen-Nahverkehrs einsteigen. Zudem erhält der Bund die Möglichkeit, Mittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.

Ebenso wie im Bundestag braucht das Projekt aber noch eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat. Mit Spannung wird erwartet, ob es in der Länderkammer diese Mehrheit geben wird. Der Bundesrat will in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am 14. Dezember darüber beraten. Die Änderungen sollen ab Anfang 2019 gelten.

Schnelles Internet, Tablets und die Ausbildung der Lehrer, darin soll in Zukunft investiert werden Bild: picture-alliance/dpa/A. Weigel

"Kompromiss gefunden"

Scholz appellierte an die Länder, der Neuregelung mit der nötigen Mehrheit zuzustimmen. Die Änderungen seien nicht "so weitreichend, wie der eine oder andere es befürchtet", sagte er in der Debatte. 

Im Bundestag hatte sich nur die AfD gegen die Grundgesetzänderung gewandtBild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

Auch Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt äußerte die Hoffnung, dass die Neuregelung im Bundesrat eine Mehrheit finden wird. Sie verwies darauf, dass sich die Grünen im Bund eine komplette Abschaffung des Kooperationsverbots gewünscht hätten. Nun sei aber ein Kompromiss gefunden worden.

FDP-Partei-und Fraktionschef Christian Lindner sprach von einer guten Nachricht für die Schüler und einem "echten Schritt nach vorn". Grüne und FDP hatten die Grundgesetzänderung mit ausgehandelt. Die große Koalition war auf die Unterstützung aus der Opposition angewiesen, weil sie nicht über die Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag verfügt.

Auch die Linke hätte sich eine komplette Streichung des Kooperationsverbots gewünscht, wie die Abgeordnete Gesine Lötzsch sagte. Die Fraktion stimmte dem jetzigen Kompromiss aber dennoch zu.

ni/mak (afp, dpa)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen
Den nächsten Abschnitt Top-Thema überspringen

Top-Thema

Den nächsten Abschnitt Weitere Themen überspringen