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Mehr Transparenz bei Nebenjobs

Marcel Fürstenau25. Oktober 2012

Die Abgeordneten des Bundestages müssen sich auf strengere Regeln für außerparlamentarische Tätigkeiten einstellen. Einkünfte bis 250.000 Euro und darüber sollen offengelegt werden. Kritikern geht das nicht weit genug.

Blick in den Plenarsaal des Bundestages mit den Abgeordnentereihen (l.) und der Regierungsbank (r.). (Foto: Maurizio Gambarini / dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

In der Debatte um Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten hat die sogenannte Rechtsstellungskommission des Parlaments eine möglicherweise entscheidende Weiche gestellt. Bislang müssen Parlamentarier Einnahmen in drei Stufen veröffentlichen: zwischen 1000 und 3500 Euro, bis 7000 Euro und alles darüber hinausgehende. Künftig soll es nach dem Willen der Konservativen (CDU/CDU) und Freien Demokraten (FDP) ein zehnstufiges Modell geben. In den ersten neun Schritten wären Einkünfte bis zu 250.000 Euro offenzulegen, die letzte Stufe würde jede höhere Summe betreffen.

Das letzte Wort hat das Parlament

Dieser Vorschlag muss nun das übliche parlamentarische Verfahren durchlaufen und bedarf der Mehrheit aller Bundestagsabgeordneten. Die gilt als sicher, weil die Regierungskoalition aus Union und FDP über eine eigene Mehrheit verfügt. Ginge es nach den Oppositionsfraktionen, müssten Abgeordnete alle Einkünfte exakt belegen. Thomas Oppermann, Parlamentarischer Geschäftsführer der Sozialdemokraten (SPD), wünscht sich eine Offenlegung "nach Euro und Cent". Dem Wunsch will Oppermanns Parteifreund Peer Steinbrück freiwillig nachkommen. Die Nebeneinkünfte des designierten SPD-Kanzlerkandidaten waren Auslöser der der aktuellen Diskussion. Steinbrück soll mit Vorträgen und Posten in Aufsichtsräten mehrere hunderttausend Euro verdient haben.

Nebenverdienste von Abgeordneten

01:27

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Linke spricht von "Minischritt"

Die Linke im Bundestag hat sich bereits selbst verpflichtet, die Nebeneinkünfte ihrer Abgeordneten beitragsgenau zu veröffentlichen. Die jetzt geplante Erweiterung für alle bezeichnet die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Dagmar Enkelmann, als "Minischritt". Außerdem kritisiert sie, dass beim Thema Nebeneinkünfte die Lobbyistentätigkeit von Abgeordneten nicht aufgegriffen worden sei. Die könne "ganz klar zu Interessenkollisionen mit dem Mandat führen", meint Enkelmann.

Transparency International: "Großer Fortschritt"

Als Schritt in die richtige Richtung beurteilen mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen die sich abzeichnende Verschärfung der Transparenzregeln. Ein "großer Fortschritt" sei der Beschluss der Rechtsstellungskommission des Bundestages, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von Transparency International (TI), Lobby Control und Campact. Es gebe aber weiterhin zahlreiche Lücken, bedauern die drei Organisationen. Unzureichend sei nach wie vor die Veröffentlichungspflicht von Anwälten und Unternehmensberatern. "Zumindest die Wirtschaftsbranche, aus der ein Mandat stammt, gehört offengelegt", fordert Ulrich Müller von Lobby Control.

FDP setzt auf Freiwilligkeit

Auf das Prinzip Freiwilligkeit setzt der Vorsitzende der Rechtsstellungskommission, Hermann Otto Solms (FDP). Den Abgeordneten bleibe es unbenommen, in eigener Verantwortung weitere Angaben und Erläuterungen zu ihren Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften zu veröffentlichen. "Dem können allerdings schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen", warnt Solms, der auch Vizepräsident des Bundestages ist. Dabei denkt Solms vor allem an Abgeordnete, die als Anwälte tätig sind. Totale Transparenz sei geeignet, das Vertrauensverhältnis zu Mandanten und Geschäftspartnern zu beeinträchtigen, argumentieren Juristen.