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Gericht erlaubt Nutzung von Steuer-CDs

6. Oktober 2016

Mutmaßliche Steuerbetrüger sind nicht vor Hausdurchsuchungen geschützt. Auch dann nicht, wenn Behörden die entscheidenden Hinweise aus illegal beschafften Bankdaten haben. Ein älteres deutsches Ehepaar hatte geklagt.

Steuersünder-CD
Bild: picture-alliance/K. Ohlenschläger

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied in Straßburg, dass die Verwendung von Daten auch von einer gestohlenen Steuersünder-CD nicht gegen das Recht auf Schutz der Privatsphäre verstoßen habe.

Das Gericht beschäftigte sich mit einem Fall aus dem Jahr 2008. Geklagt hatte ein deutsches Ehepaar, dessen Wohnung damals im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens durchsucht worden war. Die Durchsuchung basierte auf Bankdaten, die der Bundesnachrichtendienst für mehrere Millionen Euro aus Liechtenstein gekauft hatte. Ein Bankmitarbeiter hatte die Daten zuvor illegal kopiert.

In Deutschland war das Paar bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Es argumentierte, der Durchsuchungsbefehl habe auf einer gestohlenen Datei beruht und sei somit nicht rechtens. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe hatte die Beschwerde im September 2011 abgewiesen. Es hatte die Nutzung von Steuer-CDs 2010 erlaubt. 

Bei Steuer steht Kollektivinteresse vor Privatsphäre

Zwar habe die Hausdurchsuchung die Privatsphäre der Kläger verletzt, heißt es in dem neuen Urteil des Menschenrechtsgerichts. Die Durchsuchung habe aber ein legitimes Ziel verfolgt - Beweise sicherzustellen. Steuerhinterziehung stelle eine schwerwiegende Straftat dar, erklärte das Gericht weiter. Dem Staat gingen dadurch Geldmittel verloren, dies schränke seine Möglichkeit ein, "im kollektiven Interesse zu handeln". Daher seien die Strafermittlungen notwendig gewesen.

Die gestohlene Datei sei zudem zum damaligen Zeitpunkt die einzige Grundlage für die Ermittlungen gewesen. Insofern habe die deutsche Justiz den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Es weise auch nichts darauf hin, dass die Behörden absichtlich und systematisch Gesetze gebrochen hätten, um an Informationen für die Verfolgung von Steuerstraftaten zu kommen.

Die deutsche Justiz hatte gegen die heute 77- und 74-Jährigen wegen Steuerhinterziehung in Höhe von fast 100.000 Euro ermittelt. In einem Strafverfahren wurde das Ehepaar im August 2012 aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

ust/sc (dpa, afpd)

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