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Politik

Direkt abschieben verboten

3. Oktober 2017

Wegen kollektiver Abschiebungen aus Melilla ist Spanien vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Zwei Männern aus Mali und der Elfenbeinküste wurde Schadenersatz zugesprochen.

Melilla spanische Exklave Flüchtlingsansturm 17.5.2014
Seit Jahren spielen sich am Grenzzaun in Melilla dramatische Szenen abBild: REUTERS

Zusammen mit anderen Migranten hatten die beiden Männer 2014 versucht, illegal die Grenzzäune zwischen Marokko und der spanischen Exklave Melilla zu überwinden. Hinter der zweiten von drei Absperrungen wurden sie von der spanischen Polizei aufgegriffen und nach Marokko zurückgebracht. Nachdem sie es in einem zweiten Anlauf Monate später noch einmal versucht hatten, wurde der Malier in seine Heimat abgeschoben, der Verbleib des Mannes aus der Elfenbeinküste ist dem Straßburger Gericht unbekannt.

Recht auf Beschwerde

Ihre Identitäten waren nach den Feststellungen des Straßburger Gerichtshofs nicht überprüft worden. Ihnen wurde demnach auch keine Möglichkeit gegeben, ihre persönlichen Umstände zu erklären oder Hilfe von einem Anwalt oder Übersetzer zu bekommen. Hieraus folgte auch, so das Gericht, dass die zwei von ihrem Recht auf wirksame Beschwerde in Spanien keinen Gebrauch machen konnten.

Zehntausende Migranten aus Afrika und dem Nahen Osten harren an den Exklaven aus, um auf EU-Territorium zu gelangen

Vor diesem Hintergrund hatten die Richter "keinen Zweifel" daran, dass es sich um unzulässige Kollektivabschiebungen gehandelt hatte. Die Richter sprachen den beiden jungen Männern jeweils eine Entschädigung von 5000 Euro zu.

NGOs hatten geklagt

Spanien hat zwei Exklaven in Nordafrika: Ceuta an der Meerenge von Gibraltar und das 250 Kilometer weiter östlich gelegene Melilla. In der Nähe der Gebiete harren Zehntausende Afrikaner sowie Syrer aus, die auf eine Chance hoffen, in die EU zu gelangen. Journalisten und andere Zeugen hatten die Vorgänge am 13. August 2014 zum Teil aufgezeichnet. Mit diesem Videomaterial zogen Nichtregierungsorganisationen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die spanische Regierung hatte unter anderem geltend gemacht, dass die Männer noch gar kein spanisches Territorium erreicht hätten, da die Zäune noch außerhalb der Enklave stünden. Das Gericht ließ sich nicht darauf ein, das Territorium genau zu bestimmen. Da die spanische Polizei in dem Grenzgebiet de facto die Kontrolle gehabt habe, gälten dort auch die Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention.

uh/myk (epd, dpa)

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