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Politik

Menschenrechtsgericht verurteilt Paris und Athen

28. Februar 2019

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Behandlung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Frankreich und Griechenland als "unmenschlich und entwürdigend" gerügt.

Zelte im "Dschungel" im Januar 2016
Zelte im "Dschungel" im Januar 2016Bild: Reuters/P. Rossignol

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den Umgang der französischen Behörden mit einem zwölf Jahre alten Flüchtlingskind aus Afghanistan als "entwürdigend" gerügt. Der Junge habe monatelang ohne Betreuung in dem einstigen Elendslager "Dschungel" bei der nordfranzösischen Stadt Calais gelebt, stellten die Straßburger Richter fest. Dieses Lager sei für Kinder eine "völlig unangemessene Umgebung" gewesen, heißt es in dem Urteil weiter.

Die französischen Behörden seien ihrer Pflicht nicht nachgekommen, den afghanischen Jungen zu schützen, und hätten damit seine Menschenrechte verletzt, urteilte der EGMR. Frankreich wurde angewiesen, dem jungen Afghanen, der heute in Großbritannien lebt, 15.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. In dem "Dschungel von Calais" genannten Lager hausten bis zu seiner Auflösung im Jahr 2016 zeitweise bis zu 10.000 Flüchtlinge in Zelten. Das Urteil kann jedoch noch innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Luftbild des "Dschungel von Calais" aus dem Jahr 2016Bild: Reuters/P. Rossignol

Das Kind war nach Angaben des Gerichts im Alter von elf Jahren nach Frankreich gekommen. Es strandete in dem Zelt- und Hüttenlager im Norden Frankreichs - in der Hoffnung auf eine Einreise nach Großbritannien. Obwohl er mit Hilfe einer Nicht-Regierungs-Organisation seine Unterbringung in einer speziellen Einrichtung gerichtlich durchsetzte, nahmen die Behörden den Jungen nicht in Obhut

Deshalb habe er auf sich gestellt mehrere Monate in dem Lager ausharren müssen - in einer für ihn "total ungeeigneten" Umgebung und in einer "inakzeptablen Unsicherheit", teilte das Gericht mit. Verschlimmert habe sich seine Lage noch, als seine Hütte im Zuge der Teilräumung des Lagers 2016 zerstört worden sei. 

Räumung des Lagers im Februar 2016Bild: Getty Images/AFP/P. Huguen

Frankreich hatte in Straßburg geltend gemacht, dass der Junge sich nicht bei den Behörden gemeldet habe und nicht auffindbar gewesen sei. Dieses Argument ließen die Richter angesichts des Alters des Kindes jedoch nicht gelten. Frankreich habe die Pflicht gehabt, die Kinder in dem Lager zu schützen, selbst wenn diese Hilfsangebote von sich aus nicht in Anspruch genommen hätten.

In einem weiteren Verfahren verurteilte das Menschenrechtsgericht Griechenland. Die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in verschiedenen Polizeistationen sei auf eine entwürdigende Behandlung hinausgelaufen, erklärte das Gericht in Straßburg. Griechenland muss jedem der Jugendlichen 4000 Euro Schadenersatz und allen zusammen 1500 Euro Aufwandsentschädigung zahlen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Bild: picture-alliance/dpa/epa/J. C. Bott

Es handelte sich laut dem Menschenrechtsgericht um Flüchtlinge aus Syrien, Irak und Marokko, die 2016 im Alter von 14 bis 17 Jahren nach Griechenland kamen. Dort seien sie zwischen 21 und 33 Tagen inhaftiert gewesen. In der Haft hätten unter anderem Höfe für den Gang an die frische Luft gefehlt sowie Radios oder Fernseher, um nicht von der Umwelt isoliert zu sein. Trotz ihres jungen Alters hätten sie keine soziale oder psychologische Hilfe erhalten, bemängelte das Gericht.

stu/pg (dpa, afp, epd)

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