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Politik

Menschenrechtsgericht verurteilt Türkei

20. März 2018

Das EGMR hat die Türkei wegen der Inhaftierung zweier Journalisten nach dem Putschversuch von 2016 gerügt. Die Straßburger Richter schlossen sich damit der Einschätzung des türkischen Verfassungsgerichts an.

Eingang des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Bild: picture-alliance/Joker

Die Türkei habe rechtswidrig gehandelt, als sie die Journalisten Sahin Alpay und Mehmet Altan weiter in Untersuchungshaft behielt, obwohl das Oberste Gericht des Landes ihre Freilassung angeordnet hatte, urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Durch die fortgesetzte Haft seien die Meinungsfreiheit und die Rechte auf Freiheit und Sicherheit der beiden Journalisten verletzt worden.

Die Untersuchungshaft für Personen, die lediglich ihre Meinung geäußert haben, verstoße gegen den demokratischen Rechtsstaat, sagte der Pressesprecher des EGMR, Patrick Titiun, der Deutschen Welle. Die Demokratie lebe von der Meinungsfreiheit. Daher schade die Untersuchungshaft nicht nur der betreffenden Person, sondern der ganzen Gesellschaft, weil so die Meinungsfreiheit unterminiert und zerstört werde, führte Titiun in der DW weiter aus.

Oberstes Gericht versus niedere Instanzen

Der Umgang der türkischen Justiz mit den beiden prominenten Journalisten hatte international Kritik ausgelöst. In beiden Fällen hatte das türkische Verfassungsgericht die Freilassung angeordnet. Nachdem die türkische Regierung jedoch harsche Kritik an dieser Entscheidung geübt hatte, weigerten sich untergeordnete Gerichte, das Urteil auch umzusetzen. Die Journalisten blieben vorerst in Haft. Dieses Vorgehen stehe im Widerspruch zu "fundamentalen Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit", befanden die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Kritik an der Regierung dürfe nicht als Terrorunterstützung geahndet werden, hieß es zur Begründung.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Es waren die ersten Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu inhaftierten Journalisten in der Türkei. EGMR-Pressesprecher Titiun verwies in der DW darauf, dass die Richtersprüche noch nicht rechtskräftig sind. Die Urteile wurden von einer kleinen Kammer des Gerichts gefällt. Die Türkei kann dagegen binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun. Die Türkei ist Mitglied des Europarats und damit grundsätzlich verpflichtet, die Urteile des EGMR umzusetzen. 

Langer Leidensweg

Alpay und Altan waren vor knapp zwei Jahren nach dem gescheiterten Militärputsch, für den die türkische Regierung den in den USA lebenden islamischen Prediger Fethullah Gülen verantwortlich macht, festgenommen worden. Alpay schrieb für die inzwischen geschlossene regierungskritische Zeitung "Zaman". Altan leitete eine Diskussionssendung im Fernsehen.

Alpay ist nach einem erneuten Urteil des türkischen Verfassungsgerichts vergangene Woche aus dem Gefängnis entlassen und unter Hausarrest gestellt worden. Das Verfahren gegen den 74-Jährigen, dem Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vorgeworfen wird, läuft noch. Altan sitzt weiter im Gefängnis. Er wurde im Februar wegen versuchten Umsturzes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Seit dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 geht die Türkei hart gegen mutmaßliche Umstürzler vor. Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen sind in der Türkei derzeit rund 150 Journalisten und Medienschaffende im Gefängnis. In den vergangenen Wochen kamen allerdings einige prominente Journalisten frei, unter anderem Ahmet Sik von der regierungskritischen Zeitung "Cumhuriyet" und der deutsch-türkische Korrespondent der Tageszeitung "Die Welt", Deniz Yücel.

qu/kle (afp, dpa, epd, DW)

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