Nun ist es offiziell: Der europäische Rettungsschirm verstößt nicht gegen das deutsche Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Es war ein Urteil, vor dem ganz Europa zitterte. Denn ohne das finanzstarke Deutschland wäre der ESM gescheitert, und damit wahrscheinlich auch die Eurozone.
Anzeige
Allerdings haben die Richter auch Grenzen aufgezeigt: Deutschland darf nicht mehr bezahlen, als die bisher vereinbarten 190 Milliarden Euro. Made in Germany-Reporterin Kerstin Schweizer hat gemeinsam mit Wissenschaftlern von der European School of Management and Technology die Urteilsverkündung beobachtet.