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Politik

Millionen Briten fordern online: Remain!

22. März 2019

Mehr als 3,5 Millionen Briten fordern online vom Unterhaus einen Verbleib ihres Landes in der EU, darunter auch einige Prominente. Ab 100.000 Unterzeichnern muss das Parlament debattieren.

Belgien Proteste von Brexit-Gegner in Brüssel
Bild: picture-alliance/AP Photo/F. Augstein

Der Ansturm war so groß, dass die Parlaments-Server zwischenzeitlich zusammenbrachen - mehr als drei Millionen Menschen unterzeichneten bereits die Online-Petition - und die Zahl steigt stündlich weiter. Der Link liefert die aktuelle Zahl der Unterzeichner. 

Die Unterzeichner fordern, den Brexit abzusagen und in der Europäischen Union zu bleiben. Die Petition ist an das britische Unterhaus gerichtet.

"Die Regierung behauptet immer wieder, der Austritt aus der EU wäre der 'Wille des Volkes'", heißt es in dem Petitionstext. Dem müsse ein Ende bereitet werden, indem die Stärke der öffentlichen Unterstützung für einen Verbleib deutlich gemacht werde.

Auch Hugh Grant hat unterzeichnet

Das Parlament muss den Inhalt jeder Petition mit mehr als 100.000 Unterzeichnern für eine Debatte berücksichtigen. Großbritannien kann die Erklärung zum EU-Austritt theoretisch einseitig zurückziehen. Den Weg hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil im Dezember bestätigt. Das Land bliebe dann wie bisher Mitglied der EU. Ein weiterer Austrittsantrag wäre damit nicht ausgeschlossen.

Zu den Unterzeichnern gehören auch einige Prominente, unter anderen Schauspieler Hugh Grant. "Ich habe unterschrieben", twittere der Brite, "und es sieht so aus, als würde jeder gesunde Mensch im Land auch unterschreiben. Nationaler Notstand. Zieht Artikel 50 zurück und lasst uns in der EU bleiben."  Auch die britische Sängerin Annie Lennox setzte ihren Namen unter die Petition. 

Bild: picture-alliance/AP Photo/F. Seco

Trotzdem gilt es als äußerst unwahrscheinlich, dass es dazu kommt. Beim Referendum über den EU-Austritt im Jahr 2016 stimmten 17,4 Millionen Briten für den Brexit. Kaum ein britischer Politiker will sich über das damalige Mehrheitsvotum hinwegsetzen, ohne nicht zumindest eine zweite Volksabstimmung abzuhalten. 

nob/rb (dpa, afp, rtr)

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