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Kunst

Millionen-Urteil gegen Achenbach

28. Juni 2018

Das Urteil im Berufungsverfahren des Schadenersatzprozesses gegen den Ex-Kunstberater steht jetzt fest: Es bleibt bei einem zweistelligen Millionenbetrag. Ursprünglich sollte Helge Achenbach noch mehr zahlen.

Ex-Kunstberater Achenbach: Helge Achenbach
Bild: picture-alliance/dpa/D. Young

Seine Haftstrafe hat der ehemalige Kunstberater Helge Achenbach schon abgesessen. Jetzt ging es 'nur' noch um die Höhe des Schadens, die sein Betrug an den Erben des verstorbenen Aldi-Miteigentümers Berthold Albrecht verursacht hatte. 16 Millionen Euro ist Achenbach ihnen schuldig, entschied der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am Donnerstag (28.06.2018) in einem Berufungsverfahren. Dabei kam der Betrüger noch ein bisschen besser weg als im erstinstanzlichen Verfahren. Das Düsseldorfer Gericht reduzierte die damals verhängte Schadensersatzsumme von knapp 18,8 Millionen Euro um knapp drei Millionen Euro.

Der Kunstberater hatte den 2012 gestorbenen Berthold Albrecht beim Kauf von Kunst und Oldtimern betrogen. Nach einer Vereinbarung sollte Achenbach in seinem Namen für Albrecht Kunstwerke bei Galeristen ankaufen und an den Aldi-Miteigentümer weitergeben. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts hatte sich Achenbach dabei unter anderem der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung und des Betruges schuldig gemacht.

"Freischwimmer 33" von Wolfgang Tillmans war das letzte von fast 70 Kunstobjekten aus dem einstigen Besitz des verurteilten Kunstberaters, das im Dezember 2017 vom Kölner Auktionshaus Van Ham versteigert wurde. Bild: picture alliance/dpa/VAN HAM Kunstauktionen GmbH & Co. KG

Neu aufgerollter Zivilprozess

Ab 2010 erwarb der Kunsthändler auch wertvolle Oldtimer für den Unternehmer. Dabei habe Achenbach seine Freundschaft zu Albrecht ausgenutzt, um "nicht vereinbarte Aufschläge auf die Einkaufspreise der Kunstobjekte und Oldtimerfahrzeuge" vorzunehmen, erklärten die Richter in ihrem Urteil. Teilweise manipulierte der Kunstberater auch Rechnungen, um sein Vorgehen zu verschleiern.

Bei der Schadenshöhe blieb das Oberlandesgericht allerdings hinter den Forderungen der Albrecht-Erben zurück. So konnte die Klägerseite Schadensersatzforderungen für einige Kunstwerke nicht in der ursprünglich gewünschten Höhe nachweisen. Bei weiteren Kunstobjekten und Oldtimern konnte der Senat keine Täuschung oder Preismanipulation feststellen.

Eine Revision ließ das Oberlandesgericht nicht zu. Das Urteil ist allerdings trotzdem noch nicht rechtskräftig, weil noch Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden kann.

2015 war Achenbach wegen Millionenbetrugs samt Urkundenfälschung und Untreue zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Anfang Juni dieses Jahres war er nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe wieder auf freien Fuß gekommen.

spe/ suc (dpa, epd, afpd)

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