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Richtungsweisend

17. Juni 2010

Das kroatische Parlament hat die vierte Verfassungsänderung seit der Staatsgründung 1990 verabschiedet. Die Änderungen waren für den erfolgreichen Abschluss der EU-Beitrittsverhandlungen Zagrebs nötig.

Das kroatische Parlament in Zagreb (Foto: DW)
Große Mehrheit für die VerfassungsänderungBild: Ognjen Alujevic

Kroatien ist der EU einen Schritt näher gekommen: Im kroatischen Parlament, dem Sabor, haben am Mittwochabend (16.06.2010) 133 von insgesamt 153 Abgeordneten für die Verfassungsänderungen gestimmt, die die Europäische Union gefordert hatte. Dabei geht es vor allem um die Minderheitenrechte und das Wahlrecht für Auslandskroaten.

Die größte Minderheit in Kroatien, die Serben, erhält künftig garantiert drei Sitze im Parlament. Drei weitere Sitze teilen sich die insgesamt 22 weiteren kleineren nationalen Minderheiten. Diese Sitze sind ebenfalls garantiert und werden unabhängig von der Wahlbeteiligung vergeben.

Keine Grenzgänger mehr

Seit 2004 verhandelt die EU mit Kroatien über einen BeitrittBild: AP GraphicsBank/DW

Eine weitere Verfassungsänderung besagt, dass EU-Bürger sich - wenn Kroatien der EU beigetreten ist - an den Kommunalwahlen in dem Adria-Land beteiligen können. Das Wahlrecht der Auslandskroaten ist dagegen eingeschränkt worden: Sie können künftig nur in konsularisch-diplomatischen Vertretungen wählen. Diese Regelung betrifft vor allem die bosnischen Kroaten, die eine doppelte Staatsbürgerschaft haben: Bisher wurden in Bosnien Wahllokale eingerichtet und es war aufgrund fehlender Kontrollen möglich, zweimal zu wählen. Einmal in Bosnien und einmal in Kroatien.

Eine weitere Verfassungsänderung betrifft die Auslieferung von kroatischen Staatsbürgern: Bisher untersagte es die kroatische Verfassung, strafrechtlich gesuchte Personen an andere Länder auszuliefern. Das hat sich geändert: Eine Auslieferung ist nun möglich - auch an Staaten, die nicht der EU angehören.

Die EU hatte zudem eine Justizreform von Kroatien gefordert, bevor das Land der Union beitreten könne. In der geänderten Verfassung wird dies berücksichtigt: Die Unabhängigkeit der Gerichte und der Nationalbank sind nun in der Verfassung festgeschrieben.

Autorinnen: Gordana Simonovic / Mirjana Dikic

Redaktion: Julia Kuckelkorn

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