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Mit Horrorbildern gegen Raucher

18. Dezember 2013

Fotos von Krebstumoren oder vergammelten Zähnen auf Zigarettenpäckchen sollen Rauchern künftig die Freude am Tabakkonsum nehmen. Auf diese und andere Anti-Tabak-Maßnahmen einigten sich die EU-Institutionen.

Zigarettenschachtel mit Warnhinweis und Schockfoto (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Mit teils drastischen Mitteln will die Europäische Union die Bürger und vor allem Jugendliche künftig vom gesundheitsschädlichen Rauchen abschrecken. Dies ist das Ziel der neuen Tabakrichtlinie, auf die sich Vertreter der EU-Staaten, der Europäischen Kommission und des Europaparlaments abschließend geeinigt haben.Nach Schätzungen sterben pro Jahr rund 700.000 Menschen in der EU an den Folgen des Rauchens.

Der nach langen und zähen Verhandlungen erreichte Kompromiss sieht vor, dass auf Zigarettenpackungen spätestens von 2017 an abschreckende Bilder über die Folgen des Rauchens prangen müssen, etwa von einem verfaulten Fuß oder einer schwarzen Raucherlunge. Außerdem müssen 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packungen mit Warnhinweisen wie "Rauchen tötet" bedeckt sein.

Schockbilder werden Pflicht

01:28

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Das gleiche gilt für Zigaretten-Feinschnitt und Wasserpfeifen-Tabak, der vor allem bei Jugendlichen beliebt ist. Damit fielen rund 90 Prozent aller Tabakprodukte unter die neue Richtlinie, erläuterte eine Mitarbeiterin im Europaparlament. Für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak reichten hingegen weiterhin einfache Warnhinweise.

Verbot von Aroma-Stoffen

Besonders gefährliche Zusatzstoffe, die Krebs erregen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzungsfähigkeit einschränken können, sollen ganz aus Tabakprodukten verbannt werden. Das gleiche gilt für Aromen, die wie Vanille oder Schokolade den bitteren Geschmack des Tabaks mildern und deshalb vor allem bei Jugendlichen beliebt sind. Menthol-Zigaretten sollen ebenfalls vom Markt verschwinden - allerdings erst ab 2020.

Altkanzler Helmut Schmidt, Deutschlands bekanntester Raucher, bevorzugt Menthol-ZigarettenBild: picture-alliance/dpa/Bodo Marks

Regeln für E-Zigaretten

Die Tabakrichtlinie enthält auch Vorschriften für die in einigen EU-Staaten sehr beliebten sogenannten elektronischen Zigaretten, die eine nikotinhaltige Flüssigkeit verdampfen. Stark dosierte Nikotin-Kartuschen der e-Zigaretten sollen danach künftig als Arzneimittel gelten. Damit wären sie in Deutschland nur in Apotheken zu haben. Schwächer dosierte e-Verdampfer können weiterhin frei verkäuflich sein.

Allerdings haben die Staaten die Möglichkeit zu nationalen Alleingängen, um die e-Zigaretten-Verdampfer generell als Arzneimittel einzustufen. Die EU-Kommission wurde beauftragt, innerhalb von zwei Jahren die bisher kaum bekannten möglichen Auswirkungen von e-Zigaretten auf die Gesundheit bewerten.

Zugeständnis in Industrie

Die Neureglung muss noch formell vom Europäischen Rat und dem Europa-Parlament gebilligt werden, was im Frühjahr 2014 geschehen soll. Die EU-Staaten müssen die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Produkte, die den neuen Vorschriften noch nicht entsprechen, können anschließend noch ein Jahr lang vermarktet werden - also bis Frühjahr 2017. Damit soll der Tabakindustrie, die jahrelang gegen die strengeren Auflagen mobil gemacht hatte, die Umstellung erleichtert werden.

wl/re (dpa, afp)