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Mitglieder bewaffneter Gruppierung in Tadschikistan zum Tode verurteilt

26. Februar 2003

Köln, 25.2.2003, DW-radio / Russisch

Vor dem Obersten Gericht Tadschikistans ist der Prozess gegen Mitglieder einer bewaffneten Gruppierung abgeschlossen worden. Gegen zwei Angeklagte wurde die Höchststrafe verhängt – die Todesstrafe. Zwei weitere Personen wurden zu jeweils 23 und 16 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Es berichtet Nigora Buchari-sade:

Die Todesstrafe wurde gegen Amrullo Rasulow und Abdurachim Cholow verhängt. Sie waren aktive Mitglieder der Gruppe der ehemaligen Feldkommandeure der "Vereinigten tadschikischen Opposition", Rachmon Saginow und Mansur Muakkalow. Die Verurteilten waren der Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe angeklagt, die 15 Morde verübt hatte, darunter an einer 13köpfigen Familie. Ferner wurden ihnen Diebstahl und Überfälle zur Last gelegt. Außerdem wurde mit den Ermittlungen nachgewiesen, dass die Straftäter im Jahre 2001 einen Mann und zwei Kinder als Geisel genommen und von den Verwandten 31 000 US-Dollar Lösegeld gefordert hatten. Das sind nicht die ersten Todesurteile gegen Mitglieder krimineller bewaffneter Gruppierungen, die nach Beendigung des Bürgerkriegs in Tadschikistan gesprochen wurden. Die Gruppierung von Rachmon Saginow und Mansur Muakkalow wurde mit der Sonderoperation "Blitz" am östlichen Stadtrand Duschanbes im August 2001 liquidiert. Nach der Unterzeichnung des Friedensabkommens verübten die Kämpfer von Rachmon Saginow und Mansur Muakkalow etwa 400 schwere Verbrechen, darunter 270 Morde. Ein Großteil der Mitglieder der kriminellen Gruppierung wurde während der Sonderoperation liquidiert. Etwa 100 Mitglieder wurden gefangen genommen. Am 25. Februar werden 82 von ihnen vor Gericht stehen. (MO)