Modernes Gaskraftwerk vor dem Aus
30. März 2015Am ersten April 2016 soll Schluss sein mit der Stromerzeugung im bayrischen Gaskraftwerk Irsching. "Um keine roten Zahlen schreiben zu müssen, sehen die Eigentümer keine Alternative zu einer Stilllegungsanzeige", erklärten am Montag (30.03.2015) die Betreiber Eon, Mainova, die Nürnberger N-Ergie und die Darmstädter HSE. Irsching habe im gesamten Jahr 2014 "zu keiner Stunde Strom für den Markt produziert", so Eon. Die Blöcke 4 und 5 seien im vergangenen Jahr ausschließlich zum Einsatz gekommen, wenn diese zur Stabilisierung des Stromsystems gebraucht worden seien. Die Vergütung dafür reiche "gerade aus, um die entstehenden Kosten zu decken". Der zuständige Netzbetreiber Tennet und die Bundesnetzagentur seien informiert worden. Letztere hat als oberste deutsche Regulierungsbehörde umfangreiche Befugnisse über die Strom- und Gasversorgung und kann eine Stilllegung untersagen.
Bei der geplanten Abschaltung geht es um die neuesten beiden Blöcke des Kraftwerks, die seit 2010 und 2011 in Betrieb sind. Block 1 und 2 sind bereits vor einigen Jahren stillgelegt worden, Block 3 soll 2016 regulär vom Netz gehen. Die für mehr als eine Milliarde Euro hochgezogenen Kraftwerksblöcke 4 und 5 gehören zu den modernsten und effizientesten in Europa - und sind zum Symbol für Fehlentwicklungen bei der Energiewende geworden: Eigentlich sollten moderne Gaskraftwerke ein Stütze des Systems werden, da sie weniger klimaschädliches Kohlendioxid ausstoßen als Kohlekraftwerke. Der Betrieb der Gaskraftwerke lohnt sich aber kaum noch, da wegen des Ausbaus des Ökostroms und der Überkapazitäten die Strom-Großhandelspreise auf den tiefsten Stand seit Jahren gefallen sind. Da Gas als Brennstoff teurer ist als Kohle, fahren viele Versorger ihre Anlagen zurück, während Kohlekraftwerke gut ausgelastet sind.
Rechtsweg nicht ausgeschlossen
Die beiden Kraftwerksblöcke laufen noch bis Ende März 2016 mit einer Sonderregelung, durch die ihr Betrieb von den Stromkunden subventioniert wird. Die Eigentümer bekommen je Block pro Jahr insgesamt einen zweistelligen Millionenbetrag. Nach Auslaufen des Vertrags müssten die Anlagen ihre Kosten vollständig am Markt verdienen. Dies sei jedoch wegen der gefallenen Strom-Großhandelspreise nicht möglich.
Die Bundesnetzagentur erklärte, die Eigentümer könnten aus Gründen der Versorgungssicherheit "jederzeit" verpflichtet werden, die Anlage wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn sie das Kraftwerk als relevant für das Stromsystem ansieht, hat die Behörde zudem das Recht, die Stilllegung komplett zu untersagen. Wegen der durch den Atomausstieg ohnehin angespannten Versorgungslage in Süddeutschland wäre das im Fall Irsching gut möglich. Eon erklärte, wenn Irsching doch am Netz bleiben müsse, reichten die für solche Fälle vorgesehenen Vergütungen für den Betrieb eines modernen Kraftwerks nicht aus. "Die Eigentümer wären gezwungen, ihre Anlagen nicht kostendeckend zu betreiben. Deshalb behalten sie sich für den Fall eines Widerspruchs gegen die Stilllegung den Rechtsweg vor."
hmf/nm (afp, rtr)