Molitor beantragt einstweilige Verfügung
14. Juli 2016
Speerwurf-Weltmeisterin Katharina Molitor hat wegen ihrer Nicht-Nominierung für die Olympischen Spiele den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Deutsche Olympischen Sportbund (DOSB) beantragt. "Der DOSB hat auf unsere Frist noch nicht einmal reagiert. Ein souveräner Umgang mit Athleten, die ihr Recht durchsetzen wollen, sieht für mich anders aus. Ich hätte zumindest irgendeine Kontaktaufnahme erwartet", bestätigte ihr Anwalt Paul Lambertz der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".
Die einstweilige Verfügung wurde beim Landgericht Frankfurt am Main beantragt. "Der DOSB hat uns damit keine andere Wahl gelassen. Ziel ist es, den DOSB zu verpflichten, Frau Molitor zu nominieren. Wir stützen unseren Anspruch darauf, dass Frau Molitor in der Gesamtschau ihrer besten Leistungen und Ergebnisse im direkten Vergleich mit Frau Obergföll die bessere Athletin ist und dementsprechend vom DOSB hätte nominiert werden müssen", sagte Lambertz.
"Fühle mich um Chancen betrogen"
Der DOSB hatte am Dienstag bekanntgegeben, dass Christina Obergföll als dritte Speerwerferin neben der deutschen Meisterin Christin Hussong und der EM-Zweiten Linda Stahl zu den Sommerspielen nach Rio reisen wird. Für beide Sportlerinnen wäre es es die dritte Teilnahme an Olympischen Spielen.
"Wie das jetzt gelaufen ist, kann ich nicht nachvollziehen. Ich fühle mich um Chancen betrogen - das ist ein herber Rückschlag", sagte Molitor in einem Interview mit dem Fernsehsender Sky. Bei den deutschen Meisterschaften in Kassel hatte Molitor Platz zwei erreicht, Obergföll nur Rang vier. Bei der EM, für die Obergföll nach einem Entscheid des Bundesausschusses Leistungssport des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) nicht nominiert worden war, verpasste Molitor als Vierte bei der EM nur knapp eine Medaille. Als Saisonbestleistung stehen allerdings für Obergföll 64,96 m zu Buche, für Molitor 63,20 m.
Obergföll hatte bereits vor der Nominierung angekündigt, dass sie sich im Fall einer Nicht-Berücksichtigung für die Spiele juristisch zur Wehr setzen würde.