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Mord oder Totschlag an der Tochter

Sonja Jordans26. November 2015

Ein Ehepaar pakistanischer Herkunft ist wegen Mordes seiner eigenen Tochter angeklagt, weil diese sich ohne Erlaubnis verliebt habe. Der Verteidiger fordert, den "kulturellen Hintergrund" des Paares zu berücksichtigen.

Darmstadt Prozess Ehrenmord Shazia K. Copyright: picture-alliance/dpa/A. Hirtz
Bild: picture-alliance/dpa/A. Hirtz

Kurz vor 16 Uhr am Donnerstagnachmittag gibt es für Shazia K. kein Halten mehr. Während der vergangenen sieben Prozesstage hatte die 41-Jährige geschwiegen, die Geschehnisse um sie herum reglos verfolgt. Doch jetzt, an Verhandlungstag acht, erhebt die Mutter zweier Töchter erstmals ihre Stimme. Laut weinend, mit vielen tränenerstickten Worten, versucht sie, dem Gericht klarzumachen, dass sie nicht das ist, was Staatsanwältin Barbara Sieger ihr kurz zuvor vorgehalten hatte. "Ich bin keine Mörderin."

Angeklagt ist die 41 Jahre alte Deutsche pakistanischer Herkunft jedoch genau deswegen. Heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen wirft ihr die Staatsanwaltschaft vor. Zusammen mit ihrem Ehemann soll K. ihre 19 Jahre alte Tochter im Januar dieses Jahres getötet haben - weil das Mädchen sich verliebt und Sex vor der Ehe gehabt hatte, so die Staatsanwaltschaft. Nach den streng religiösen Vorstellungen der Eltern sei dies nicht tragbar gewesen.

Die angeklagte Mutter hatte zu Prozessbeginn vor dem Landgericht im hessischen Darmstadt erklärt, ihr Mann habe die Tochter nach einem Streit erwürgt, sie habe lediglich geholfen, die Leiche wegzuschaffen. Nach pakistanischem Rollenverständnis habe sich Shazia K. ihrem Mann fügen müssen.

Minutenlanger Todeskampf der Tochter

Staatsanwältin Sieger glaubt dies jedoch nicht. "Sie hatte die Rolle einer Täterin, in gleicher Position wie ihr Mann, keinesfalls untergeordnet." Zwar habe K. ihr Kind nicht eigenhändig erwürgt, den Plan jedoch gemeinsam mit ihrem Mann gefasst und dabei gestanden, als ihr Mann (52) mitten in der Nacht die Hände um den Hals seiner Tochter legte und zudrückte.

Die Mutter Shazia K.: nicht nur Helferin, sondern Mittäterin?Bild: picture-alliance/dpa/B. Roessler

Sieger schildert grausame Details über die letzten Minuten im Leben des Opfers. Minutenlang habe der Todeskampf des Mädchens gedauert, der Vater habe laut Gerichtsmedizin "massivst" zugedrückt. Einblutungen "an Stellen, an denen selbst der Gerichtsmediziner noch nicht solche Einblutungen gesehen hat", so Sieger, seien an der Leiche des Mädchens festgestellt worden. Das Opfer müsse nach Erkenntnissen der Anklagebehörde geschlafen haben, als der Vater es heimtückisch angriff. Eine Chance auf Gegenwehr habe es nicht gehabt. Der Angeklagte habe sich auf sie gesetzt und so verhindert, dass sich das Mädchen rühren konnte.

Staatsanwältin fordert lebenslange Haft

Nach der Tat hätten die Eltern ihr totes Kind angekleidet, in einen Rollstuhl gesetzt und zu einem Naherholungsgebiet gefahren. "Dort, wo die Familie öfter gegrillt hatte, haben sie ihr Kind wie einen Müllsack die Böschung hinuntergeworfen", sagt die Staatsanwältin. Der "verdrehte Körper" der 19-jährigen wurde am nächsten Morgen gefunden.

Für Staatsanwältin Sieger haben "zwei Täter die Tat gemeinsam begangen". Das Paar sei "kaltblütig vorgegangen" und habe die Tat geplant. Darauf wiesen unter anderem "Trockenübungen" hin, die die Angeklagte am Nachmittag vor der Tat durchgeführt habe: Mit einem aufgespannten Regenschirm habe sie getestet, wie die Überwachungskamera am Fahrstuhl des Wohnhauses der Familie am besten zu verdecken ist. Ferner habe ihr Ehemann eine Kamera mit Klebeband abgedeckt, um nicht gefilmt zu werden. Die Tochter habe "möglichst geräusch- und spurlos eliminiert werden" sollen, so Sieger.

Bei der Polizei habe die Angeklagte zudem ausgesagt, man habe die Tochter wegen ihrer verbotenen Beziehung "zur Rede stellen wollen. Aber es war klar, dass sie sterben kann, wenn es zu arg wird". Daher fordert Sieger für beide Angeklagte eine lebenslange Haftstrafe wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Auch die besondere Schwere der Schuld solle das Gericht demnach feststellen. Somit könne im Falle einer Verurteilung nicht nach 15 Jahren erstmals eine vorzeitige Entlassung der Angeklagten geprüft werden.

Soll die 19-jährige Tochter getötet haben: Asadullah K.Bild: picture-alliance/dpa/B. Roessler

Verteidiger: Kulturellen Hintergrund beachten

Der ebenfalls angeklagte Vater des Mädchens hatte die Tat zu Prozessbeginn eingeräumt und seine Frau später entlastet. Allerdings habe er nicht seine schlafende Tochter angegriffen, sondern das Mädchen nach einem Streit erwürgt, nachdem diese ihn körperlich angegriffen habe. Der Verteidiger des Mannes fordert in seinem Plädoyer, das Gericht sollte den kulturellen Hintergrund des Angeklagten berücksichtigen. "Er stammt aus Pakistan". Dort sei vorehelicher Geschlechtsverkehr, wie ihn die getötete Tochter des Paares zweifelsfrei gehabt habe, nicht akzeptabel und verstoße gegen die Familienehre. In Pakistan würden Frauen deswegen bestraft.

Das heiße nicht, dass man dies in Deutschland gutheißen solle. Aber diese "geschlossenen Denksysteme" müssten bei der Urteilsfindung durch das Gericht berücksichtigt werden. Zwar lebt der Angeklagte seit 28 Jahren in Deutschland. Er sei jedoch "kein normal sozialisierter Mensch", er lebe im "Glaskasten seiner Gemeinde". Eine Verurteilung wegen Mordes sei vor diesem Hintergrund unangemessen. Die Verteidigung fordert für den Vater eine Strafe wegen Totschlags. Der Anwalt der Mutter sieht seine Mandantin in der Rolle der Helferin, nicht der Mittäterin. Er plädiert auf eine Bestrafung wegen Beihilfe zum Totschlag.

Das Urteil soll am Dienstag (01.12.2015) gesprochen werden.