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Terrorismus

Mordanklage gegen deutsche IS-Anhängerin

28. Dezember 2018

Im Irak soll die 27-Jährige mit ihrem Mann ein fünf Jahre altes Kind als Skavin gehalten haben. Laut Bundesanwaltschaft ließen sie das Mädchen angekettet in sengender Hitze verdursten.

Deutschland - Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Bild: picture-alliance/dpa/U. Anspach

Wegen eines Kriegsverbrechens im Irak hat Generalbundesanwalt Peter Frank Anklage gegen eine deutsche IS-Anhängerin erhoben. Die 27 Jahre alte Jennifer W. war laut den Ermittlungen im August 2014 über die Türkei und Syrien in den Irak gereist, wo sie sich der Dschihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) anschloss. In den irakischen Städten Falludscha und Mossul patrouillierte sie demnach abends für die sogenannte Sittenpolizei der Terrormiliz, um auf die Einhaltung der vom IS aufgestellten Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften zu achten.

"Einen Menschen grausam getötet - aus niederen Beweggründen"

Im Sommer 2015 kauften sie und ihr Ehemann nach Erkenntnissen der Ermittler aus einer Gruppe von Kriegsgefangenen heraus ein fünf Jahre altes Mädchen und hielten es in ihrem Haushalt als Sklavin. Als das Kind krank wurde und deswegen ins Bett machte, kettete der Mann das Mädchen laut Anklage draußen an und ließ es unter sengender Sonne verdursten. Die Frau sei "hinreichend verdächtig", als IS-Anhängerin aus niedrigen Beweggründen einen Menschen grausam getötet und damit ein Kriegsverbrechen begangen zu haben, teilte die Karlsruher Behörde mit. "Die Angeschuldigte ließ ihren Mann gewähren und unternahm nichts zur Rettung des Mädchens."

Generalbundesanwalt Peter Frank wirft der Deutschen Kriegsverbrechen vor Bild: picture-alliance/dpa/R. Wittek

Der Mann sei kein deutscher Staatsangehöriger, erläuterte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft. Er hält sich auch nicht in Deutschland auf. Seine Frau wurde Ende Januar 2016 in der Türkei gefasst, als sie in der deutschen Botschaft in Ankara neue Ausweispapiere beantragte, und nach Deutschland abgeschoben. Im Juni dieses Jahres wurde sie dann beim Versuch einer neuen Ausreise Richtung Syrien in Bayern festgenommen.

Die Generalbundesanwaltschaft erwirkte in ihrem Fall nach umfangreichen Ermittlungen im Juli den ersten Haftbefehl überhaupt gegen eine deutsche IS-Anhängerin nach der Rückkehr aus dem Mittleren Osten.

se/pg (afp, dpa, generalbundesanwalt)